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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen.
Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.
Kurztext
- Verlängerung eines Bauvorbescheids möglich
- Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben dürfen sich nicht geändert haben
Untere Bauaufsichtsbehörde
Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das Mein Unternehmenskonto benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid.
- Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
- Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.
50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
Anlage 1 TSt. 3 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)
formloser Antrag
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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