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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen.

Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.

Kurztext

  • Verlängerung eines Bauvorbescheids möglich
  • Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben dürfen sich nicht geändert haben

Untere Bauaufsichtsbehörde

Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid.
  • Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.

50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro

Anlage 1 TSt. 3 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

Ansprechpartner

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Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Britta Flieger

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Etage: II. OG
Zimmer: 229
Tel:+49 4103 707-355 Fax:+49 4103 70788-355 E-Mail:b.flieger(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Frau Tabeah Gloria Wissuwa

Fachdienstleitung
Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen Zimmer: 227 Tel:+49 4103 707-372 Fax:+49 4103 707-88372 E-Mail:T.Wissuwa(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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