Zuständigkeitsfinder
Wehrerfassung
Alle Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind grundsätzlich wehrpflichtig.
Die Wehrerfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.
Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) unterrichtet die in Frage kommenden Personen von der Erfassung, gibt ihnen die zur Übermittlung an das Kreiswehrersatzamt vorgesehenen Daten bekannt und fordert sie zur Überprüfung dieser Daten auf. Dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden.
Ansprechpartner
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Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
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Postanschrift:
Postfach
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Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung
Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice
Frau Marquardt
Büro für Einwohnerservice
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