Zuständigkeitsfinder



Wehrerfassung

Alle Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind grundsätzlich wehrpflichtig.

Die Wehrerfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.

Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) unterrichtet die in Frage kommenden Personen von der Erfassung, gibt ihnen die zur Übermittlung an das Kreiswehrersatzamt vorgesehenen Daten bekannt und fordert sie zur Überprüfung dieser Daten auf. Dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden.

Ansprechpartner

Büro für Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-237 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:einwohnerservice(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Frau Marquardt

Büro für Einwohnerservice

Kontakt herunterladen Zimmer: 41 Tel:+49 4103 707-244 Fax:+49 4103 707-88244 E-Mail:einwohnerservice(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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