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Wohngeld Erhöhung beantragen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

Es fallen keine Kosten an.

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Ansprechpartner

Fachdienst Soziales

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


Wohngeld

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:wohngeld(at)stadt.wedel.de Web:wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Dienstag, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

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https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung

Mitarbeiter Wohngeld

Frau Bartels

Einschränkung: Buchstaben C – F
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 217
Tel:+49 4103 707-467 Fax:+49 4103 70788-467 E-Mail:n.bartels(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.

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Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.

Mitarbeiter Wohngeld

Frau Fredeland

Einschränkung: Buchstaben R - S
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 215
Tel:+49 4103 707-468 Fax:+49 4103 707-88468 E-Mail:a.fredeland(at)stadt.wedel.de

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Frau Hörburger

Einschränkung: Buchstaben T - Z
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Zimmer: 216
Tel:+49 4103 707-336 Fax:+49 4103 70788-336 E-Mail:v.hoerburger(at)stadt.wedel.de

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Frau Laß

Einschränkung: Buchstaben M - Q
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Zimmer: 216
Tel:+49 4103 707-285 Fax:+49 4103 70788-285 E-Mail:l.lass(at)stadt.wedel.de

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Mitarbeiter Wohngeld

Frau Lüddecke

Einschränkung: Buchstaben G – J
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Zimmer: 218
Tel:+49 4103 707-505 Fax:+49 4103 70788-505 E-Mail:k.lueddecke(at)stadt.wedel.de

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Mitarbeiter Wohngeld

Herr Osterloh

Einschränkung: Buchstaben A + B
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 217
Tel:+49 4103 707-266 Fax:+49 4103 70788-266 E-Mail:t.osterloh(at)stadt.wedel.de

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Mitarbeiter Wohngeld

Frau Stuht-Meier

Einschränkung: Buchstaben K - L
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 218
Tel:+49 4103 707-504 Fax:+49 4103 70788-504 E-Mail:A.Stuht-Meier(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
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Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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