Die Stadt Wedel und Stadtvertretung haben das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zur Verschiebung des Wahltermins – Abwahl des Bürgermeisters - für sich entscheiden können. Bürgermeister Kaser ist im einstweiligen Anordnungsverfahren unterlegen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Anträge des Bürgermeisters in einem 22 seitigen Beschluss abgelehnt. Die gestellten Anträge sind teilweise unzulässig und, soweit zulässig, unbegründet.
Abwahlverfahren: Schleswig weist Anträge des Bürgermeisters zurück
Ablehnung erfolgt in 22-seitigem Beschluss.
in Rathaus & Politik,
Letzte Änderung: 28.05.2024