Das Oberverwaltungsgericht hat die am 6. April 2023 beschlossene Straßenreinigungs- und gebührensatzung der Stadt Wedel für unwirksam erklärt.
Die Stadt Wedel nimmt wie folgt Stellung:
Die Stadt Wedel ist zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren verpflichtet.
Sie wird die Straßenreinigungs- und -gebührensatzung deshalb unter Beachtung der Maßgaben des Oberverwaltungsgerichts Schleswig neu fassen und mit Wirkung für die Zukunft neu in Kraft setzen.
Ob die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Satzung auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu erlassen, um in anhängigen Rechtsmittelverfahren eine wirksame Satzungsgrundlage zu erhalten, wird sie noch prüfen.
Mit dem Erlass der neuen Satzung müssen auch die kalkulatorischen Grundlagen für die Straßenreinigungsgebühr neu ermittelt werden.
Auch insoweit werden die vom Oberverwaltungsgericht gerügten Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Ob und inwieweit die Höhe der Straßenreinigungsgebühr durch die Neufassung der Satzung steigen oder sinken wird, hängt von der noch nicht feststehenden konkreten Ausgestaltung der Satzung und der Neukalkulation der Gebührensätze ab.
Etwaige Mindereinnahmen oder Ausfälle von Straßenreinigungsgebühren muss die Stadt mit dem allgemeinen Steuerhaushalt, nötigenfalls mit der Anhebung kommunaler Steuern, ausgleichen.
Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht wird die Stadt nicht einlegen.
Der Rechtsstreit betrifft ausschließlich landesrechtliche Vorschriften, die nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht revisibel sind.
Die Presseinformation des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum Urteil finden Sie hier.
(Stadt Wedel / Pressestelle)