Darf ich in meinem Garten Pflanzenabfälle verbrennen?
Grundsätzlich nein! Die Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch).
Sind dann private Osterfeuer gar nicht möglich?
Doch. Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) bleiben von der Verordnung unberührt und sind weiterhin erlaubt. Auch Lagerfeuer mit z.B. trockenem Feuerholz oder Pflanzenmaterial sind weiterhin erlaubt. Allerdings muss hier ersichtlich sein, dass es sich um ein privates Lagerfeuer handelt (z.B. gibt es Getränke und Stockbrot, Freunde und Nachbarn sind vor Ort). Es darf hierbei nicht die Beseitigung der eigenen Abfälle im Vordergrund stehen. Kurz: Ein Osterfeuer ohne Besucher ist keines und würde als unerlaubte Verbrennung von Gartenabfällen eingestuft werden. Und Achtung: Eine unerlaubte Abfallbeseitigung (Verstoß gegen § 28 KrWG) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- € geahndet werden kann.
Muss ein Osterfeuer/Brauchtumsfeuer angemeldet werden?
Nein. Lediglich bei größeren Veranstaltungen ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen
Was muss rechtlich bei einem Osterfeuer beachtet werden?
- Bei akuter Waldbrandgefahr darf ein Osterfeuer nicht entzündet werden.
- Nachbarn dürfen durch Rauch, Funkenflug und Geruch nicht belästigt oder gefährdet werden.
- Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu einem Wald und Gebäuden (bei Reetdachhäusern sogar 200 Metern) eingehalten werden.
- Osterfeuer dürfen nur Ostersamstag und Ostersonntag angezündet werden. Sie dürfen nicht vor 17 Uhr angesteckt werden und müssen bis 23 Uhr gelöscht sein.
- Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
- Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu verletzen oder zu töten. Viele Tiere zeigen bei Gefahr kein Fluchtverhalten, sondern verharren an ihrem Platz und verkriechen sich bei einem Abklopfen oder Anheben nur noch tiefer in den Reisighaufen. Die Stadt Wedel empfiehlt deshalb dringend, das Brennmaterial nach Möglichkeit am Tag des Abbrennens aufzustapeln oder bereits aufgeschichtetes Material noch einmal umzusetzen.
Gibt es noch andere wichtige Tipps zum Thema Osterfeuer?
Veranstaltende sollten Rücksicht auf Nachbarn nehmen, die nicht mitfeiern wollen. Und Löschgerät wie Wasser, Sand, Schaufeln etc. sollte jederzeit greifbar sein.
(Stadt Wedel / Pressestelle)