1. Einige Straßen werden von Schnee und Eis freigehalten und andere nicht. Was ist der Grund dafür?
Aus Kapazitätsgründen ist es dem Bauhof der Stadt Wedel nicht möglich, alle Straßen im Wedeler Stadtgebiet zu räumen. Es erfolgt eine Priorisierung, um die verkehrswichtigen Straßen frei zu halten. Eine Räumpflicht für alle Straßen durch die Stadt Wedel besteht nicht.
2. Welche Straßen werden genau geräumt?
Grundsätzlich werden alle Straßen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Landes- und Bundestraße im Rahmen des Winterdienstes geräumt. Hinzu kommen weitere wichtige Straßen. Die Straßen, die im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und –gebührensatzung der Stadt Wedel unter W1 aufgeführt. Sie finden eine Auflistung unter diesem Link.
Über diese Verpflichtung hinaus räumt der Bauhof der Stadt Wedel, wenn es die Kapazitäten zulassen. Fußgängerüberwege im Stadtgebiet und alle Verbindungen von Bushaltestellen zu Gehwegen werden dennoch vom Bauhof freigehalten
3. Müssen alle bezahlen auch wenn nicht alle Straßen geräumt werden?
Nein. Gebühren für den Winterdienst werden nach §10 der Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung - StruGS) nur von den Eigentümern erhoben, die an einer Straße des Straßenverzeichnisses W1 liegen. Von ihnen wird eine Winterdienstgebühr von 81 Cent pro Frontmeter erhoben. Anlieger von Straßen, in denen die Stadt Wedel keinen Winterdienst leistet, werden nicht durch die Gebühr belastet, auch wenn sie natürlich auf den verkehrswichtigen Straßen vom Winterdienst mitprofitieren.
4. Wer hat das so geregelt?
Die Regelungen sind nach den Vorgaben des Landesrechnungshofes in der von der Verwaltung vorbereiteten und von den politischen Gremien verabschiedeten Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und -gebührensatzung - StruGS) festgelegt worden.
5. Wo finde ich die Vorgaben, was ich selbst bei Schnee und Eis leisten muss?
Die Pflichten von Grundstückseigentümern bei Schnee, Eis und Laubfall hat die Stadt Wedel unter diesem Artikel zusammengefasst.
Das Ordnungsamtes kontrolliert im Rahmen des Außendienstes sowohl von Amts wegen als auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung im Stadtgebiet, ob die Anlieger Ihrer Anliegerpflicht gemäß Satzung nachkommen.
Werden schwere Verstöße festgestellt (d.h. es ist weder geräumt noch gestreut), fordert das Ordnungsamt die Anlieger auf, ihrer Pflicht unverzüglich nachzukommen und ahndet mit Buß- und Verwarngeldern.
(Stadt Wedel / Pressestelle)