Streusalzverbot bis 15. Januar ausgesetzt

Die Stadt Wedel weist die Bürger*innen darauf hin, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel das Streusalzverbot in witterungsbedingten Ausnahmefällen nicht gilt.

in Rathaus & Politik,

Die derzeitige Wetterlage wird von der Stadt Wedel ausdrücklich als ein derartiger Ausnahmefall gewertet.

Daher wird das Streusalzverbot – zunächst befristet bis zum 15. Januar - ausgesetzt.

Sollten die Witterungsverhältnisse es erfordern, behält die Stadt sich vor, eine weitere Verlängerung der Aussetzung auszusprechen.

(Stadt Wedel / Pressestelle)

Letzte Änderung: 09.01.2026