Ziel

Das Ziel der Gleichstellungsarbeit ist die Umsetzung des Auftrages aus dem Grundgesetz: Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und den Abbau von Benachteiligungen. 

Aufgaben

  • Beratung von Verwaltung, Politik, Einwohnenden zu Gleichstellungsfragen
  • Beteiligung an Einstellungsverfahren für diskriminierungsfreie Auswahlverfahren
  • Unterstützung bei Konflikten und persönlichen Anliegen
  • Anbieten von Sprechstunden an und Vermittlung an passende Beratungsstellen
  • Über Gleichstellungsthemen informieren und senbisbilisieren
  • Organisation von Projekten, Aktionen und Fortbildungen
  • Zusammenarbeit mit Netzwerken, Vereinen und Institutionen

Auftrag des Grundgesetzes

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Dort ist auch der aktive Gleichstellungsauftrag festgeschrieben. Gleichstellung ist damit ein verfassungsrechtlicher Auftrag.

In der Grafik sind alle rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit dargestellt.