Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist für die Planung, Steuerung und Bewirtschaftung der kommunalen Finanzen verantwortlich.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Aufstellung des Haushaltsplans, die Begleitung der Haushaltsausführung sowie die Erstellung des Jahres- und des Gesamtabschlusses. Darüber hinaus übernimmt sie die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung, die Verwaltung der Liquidität und des kommunalen Schuldenmanagements sowie finanzstatistische Aufgaben. Ebenso das Beteiligungsmanagement sowie die Bearbeitung umsatz- und ertragssteuerlicher Angelegenheiten der Kommune.

Das kommunale Rechnungswesen erfolgt auf Grundlage der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten). Diese ermöglicht eine transparente Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune und bildet neben den Zahlungsströmen auch den Ressourcenverbrauch und die Entwicklung des kommunalen Vermögens ab. Die Doppik besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie der Vermögensrechnung (Bilanz) und schafft damit eine fundierte Grundlage für die wirtschaftliche Steuerung der kommunalen Finanzen.

Für jedes Haushaltsjahr erstellt die Finanzverwaltung einen Haushaltsplan, der von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Während des Haushaltsjahres überwacht sie die Einhaltung der Haushaltsansätze, erstellt bei Bedarf Nachtragshaushalte und fertigt nach Abschluss des Haushaltsjahres den Jahresabschluss an. Darüber hinaus unterstützt die Finanzverwaltung die Verwaltungsleitung und die politischen Gremien durch Finanzberichte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Finanzinformationen.