Fragen und Antworten zum Autal

Für die kommenden anderthalb Jahre erfordert die Sanierung des Autals Einschränkungen. Mit dem Format "Fragen und Antworten" informiert die Stadt Wedel fortwährend über die erforderlichen Baumaßnahmen.

in Verkehrsnachrichten

Warum schützen mittlerweile sogenannte Schrankzäune Verkehrsteilnehmende und Baustelle?

In der gemeinsamen Besprechung mit allen Beteiligten hat man sich darauf verständigt, dass der abgesperrte Bereich ab sofort über die komplette Länge mit Schrankenzäunen zu sichern ist. In der Vergangenheit wurde der Bereich nur mit Baken optisch abgesperrt. Aufgrund der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Absperr-Baken wurde der Bereich widerrechtlich durch Fußgehende und Radfahrende genutzt, was in der Vergangenheit gerade zu Stoßzeiten –wie Schulschluss-  teilweise zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen führte.

Radfahrende, E-Scooter-Fahrende sowie Fußgehende haben die Möglichkeit, den Sandweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu nutzen.

Das sichere Überqueren der Straße Autal vom Sandweg in Höhe Parkplatz Schrebergärten zum Zuweg Pestalozzi-Schule / Jörg-Balack-Weg ermöglicht die temporär aufgestellte Baustellenampel.

Die Stadt Wedel appelliert angesichts der für alle Verkehrsteilnehmenden herausfordernden Situation erneut an ein rücksichtsvolles Miteinander – sowohl auf der Straße Autal als auch auf dem Sandweg.

 

Wer ist verantwortlich für die Baustelle im Autal? 

Die Stadtwerke Wedel sind als Vorhabenträger für die Verlegung der Medienrohre im Autal verantwortlich und haben die Bauleistungen im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrages an ein qualifiziertes Tiefbauunternehmen vergeben.

 

Was genau wollten die Stadtwerke dort machen?

Ziel der Baumaßnahme im Autal ist die Verlegung von zwei Leerrohren (sogenannten „Medienrohren“), die zukünftig mehrere Energieleitungen aufnehmen können. Diese Maßnahme ist Teil der im Zuge der Energiewende erforderlichen Modernisierung des Stromnetzes und dient dazu, die Versorgungssicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner langfristig sicherzustellen.

Für die Verlegung war das sogenannte Horizontalspülbohrverfahren (HDD – Horizontal Directional Drilling) vorgesehen. Dieses Verfahren wird bundesweit regelmäßig bei vergleichbaren Vorhaben eingesetzt, da es im Regelfall nur einen sehr geringfügigen Eingriff in die Straßenoberfläche erfordert und so Beeinträchtigungen für den Verkehr vermieden werden können. Die Wahl dieses Verfahrens folgte damit dem Ziel, die Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten.

 

Was hat zu den Verzögerungen der Baustelle geführt

Die Bauarbeiten im Autal begannen im November 2025. Im Projektverlauf kam es zu mehreren, zeitlich aufeinanderfolgenden Verzögerungen:

  • Dezember 2025: An der eingesetzten Bohranlage trat ein technischer Defekt auf, der eine Reparatur bzw. den Austausch von Anlagenteilen erforderlich machte.
  • Januar/Februar 2026: Ein außergewöhnlich starker Wintereinbruch mit anhaltendem Bodenfrost führte zu einer witterungsbedingten Unterbrechung der Bauarbeiten.
  • Bis Juli 2026: Im Rahmen der routinemäßigen Baustellenkontrolle wurden bereits im Winter Absackungen im Baugrund festgestellt. Die ersten Boden-Analysen und Vermessungen dazu wurden im Februar 2026 durchgeführt. Zur Klärung von Schadensbild und Ursache wurde anschließend ein öffentlich bestellter und vereidigter unabhängiger Sachverständiger beauftragt. Die gründliche technische Analyse der Bodenverhältnisse und der Wechselwirkungen mit der Bauausführung nimmt naturgemäß Zeit in Anspruch, was zu dem von vielen als sehr lang empfundenen Stillstand führte.

Parallel wurde in den nicht betroffenen Streckenabschnitten weitergearbeitet. Dort konnten die Medienrohre bereits vollständig in offener Bauweise verlegt werden.

 

Warum ist die Straße abgesackt? Was ist genau passiert?

Laut dem vorliegenden Gutachten sind die Absenkungen auf eine komplexe Wechselwirkung zwischen den lokalen Bodenverhältnissen und den im Rahmen der Bohrarbeiten durchgeführten Eingriffen in den Untergrund zurückzuführen. Das Gutachten benennt konkret die Ausführung der Bohrarbeiten als Ursache für die aufgetretenen Absackungen.

 

Wer kommt für den Schaden auf?

Die Frage der Kostentragung ist derzeit Gegenstand der laufenden Klärung zwischen den beteiligten Parteien. Hierzu werden sowohl die Feststellungen des technischen Gutachtens als auch – soweit erforderlich – weitere rechtliche Bewertungen herangezogen.

Die Stadtwerke Wedel werden diese Fragen sorgfältig und mit der gebotenen Gründlichkeit klären, um sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen gewahrt bleiben und nicht durch vorschnelle Aussagen oder Maßnahmen gefährdet werden.

 

Warum wird nicht einfach ein Straßenbauunternehmen beauftragt, um die Straße wieder zu reparieren?

Eine vorschnelle, eigenständige Reparatur der Straße, unabhängig von der laufenden Ursachen- und Haftungsklärung, ist aus mehreren Gründen nicht sachgerecht:

1. Sicherung von Ansprüchen

Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass die Absenkungen auf eine mangelhafte Bauausführung zurückzuführen sind, könnten den Stadtwerken gegenüber dem ausführenden Unternehmen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Eine eigenmächtige Reparatur vor Abschluss der Beweissicherung und Ursachenklärung könnte dazu führen, dass wichtige Beweise (z. B. der genaue Schadenszustand) verändert oder vernichtet werden, mit der Folge, dass spätere Ansprüche nicht mehr oder nur eingeschränkt durchsetzbar wären.

2. Wirtschaftliche Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit

Würden die Stadtwerke die Reparaturkosten vorschnell selbst tragen, ohne die Verantwortlichkeiten geklärt zu haben, bestünde das Risiko, dass diese Kosten über die Netzentgelte von der Allgemeinheit der Anschlussnutzerinnen und -nutzer getragen werden müssten. Dies möchten die Stadtwerke im Interesse der Kundinnen und Kunden vermeiden.

3. Technische Notwendigkeit einer sachgerechten, nachhaltigen Lösung

Das Gutachten empfiehlt umfassende Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen, die fachplanerisch vorbereitet werden müssen, um einen dauerhaft sicheren Zustand herzustellen und nicht nur eine kurzfristige, möglicherweise nicht nachhaltige Lösung zu schaffen.

Die Stadtwerke sind sich der Belastung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer bewusst und arbeiten an einer schnellstmöglichen, aber gleichzeitig rechtlich und technisch sauberen Lösung.

 

Warum hat das Gutachten so lange gedauert. Kann man die Dienstleister nicht enger steuern?

Die Erstellung eines belastbaren Gutachtens zu einem derart komplexen Schadensbild, bei dem eine Wechselwirkung zwischen Bodenverhältnissen und Bauausführung zu untersuchen war, erfordert eine sorgfältige technische Analyse, unter anderem durch Boden- und Baugrunduntersuchungen sowie durch die Auswertung von Bauunterlagen und Verfahrensabläufen.

Eine sorgfältige und umfassende Untersuchung der Ursachen für die Absenkungen war den Parteien wichtiger als eine möglicherweise vorschnelle und fehlerhafte Einschätzung insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis des Gutachtens auch als Grundlage für die weiteren technischen wie auch rechtlichen Maßnahmen dient. Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dient dabei der Sicherstellung von Unabhängigkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse.

 

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens werden die Stadtwerke Wedel gemeinsam mit ihren Dienstleistern sowie den zuständigen städtischen Behörden unter Einbindung eines Fachplanungsbüros einen konkreten Zeit- und Maßnahmenplan für die Sicherungs- und Sanierungsarbeiten erarbeiten. Ziel ist es, die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen so zügig wie möglich, aber mit der gebotenen Sorgfalt umzusetzen, um die vollständige Verkehrsfreigabe der Straße dauerhaft sicherzustellen.

Parallel dazu finden Gespräche mit den beteiligten Unternehmen statt, in denen unter anderem etwaige Fragen zur Bauausführung und Bauplanung erörtert werden.

 

Warum nimmt man keine Profis für solche Arbeiten?

Mit dem beauftragten Unternehmen arbeiten die Stadtwerke Wedel im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrages zusammen, der auf Basis eines umfassenden Vergabeverfahrens zustande gekommen ist. Für die Ausführung der Bohrarbeiten hat der Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich zulässigen Möglichkeiten ein auf Horizontalspülbohrungen spezialisiertes Fachunternehmen als Nachunternehmer eingesetzt. Diese Form der Bauvertragsgestaltung ist branchenüblich und war auch im Rahmen der Vergabebedingungen zugelassen. Die Stadtwerke haben im Rahmen dieser Vertragsgestaltung keinen unmittelbaren vertraglichen Durchgriff auf etwaige Nachunternehmer ihres Auftragnehmers. Die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung von Nachunternehmern liegt beim Hauptauftragnehmer.

 

Warum wird es erst ab dem nächsten Jahr zu Bewegungen im Autal kommen? 

Die im Gutachten empfohlenen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erfordern eine umfassende fachplanerische Vorbereitung, unter anderem die Erstellung eines detaillierten Ausführungskonzepts durch ein Fachplanungsbüro, behördliche Genehmigungsverfahren sowie die Beauftragung und Koordination der ausführenden Gewerke. Die vorbereitenden Schritte führen dazu, dass mit sichtbaren Baumaßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen ist. Die Stadtwerke werden über den genauen Zeitplan informieren, sobald dieser vorliegt.

 

Warum kann man keine Umleitung bspw. über die …-Straße organisieren?

Allen Parteien ist bewusst, dass die aktuelle Umleitungsführung über die Pinneberger Straße für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner seit Monaten eine erhebliche Belastung darstellt.

Die Wahl einer Umleitungsstrecke ist jedoch keine willkürliche Entscheidung, sondern unterliegt einer Reihe verkehrsrechtlicher und -technischer Rahmenbedingungen.

Die Stadt Wedel betont ausdrücklich, dass aktuell verschiedene Alternativen geprüft werden. Hierzu wird zeitnah ein Verkehrsgutachten beauftragt. Hintergrund ist, dass vor einer veränderten Verkehrsführung alle Auswirkungen und Konsequenzen umfänglich bedacht werden müssen.

Die Stadtwerke stehen hierzu im engen Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger.

Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird die Stadt Wedel die Öffentlichkeit transparent informieren.

Die Stadt bittet um Verständnis, dass eine Entscheidung dieser Tragweite eine sorgfältige fachliche Prüfung erfordert – gerade um zu verhindern, dass eine kurzfristig naheliegend erscheinende Lösung an anderer Stelle neue, ungewollte Probleme verursacht.

 

Warum kann man nicht wenigstens eine provisorische Reparatur veranlassen, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind

Der unabhängige Gutachter hat im Rahmen seiner Untersuchung geprüft, ob provisorische Sicherungsmaßnahmen (z. B. der Einbau von Stahlplatten zur vorübergehenden Überbrückung) möglich wären.

Die vorgeschlagene provisorische Lösung sah vor, die alte Deckschicht des Asphalts abzufräsen, Stahlplatten in die Fahrbahn einzubringen und diese anschließend mit einer neuen Asphaltschicht zu überdecken.

Von Seiten der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurden zu diesem Vorgehen jedoch Bedenken geäußert, da der Asphalt auf den Stahlplatten nicht ausreichend haftet. Insbesondere bei Befahrung durch LKWs würde sich die Asphaltschicht schnell lockern, aufbrechen und verschieben. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte zur Folge, dass die Straße kurzfristig erneut gesperrt werden müsste.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Straßenverkehrsbehörde, auf eine provisorische Zwischenlösung zu verzichten und stattdessen unmittelbar eine dauerhafte Sanierung der Fahrbahn durchzuführen. Auf diese Weise können wiederholte Sperrungen, zusätzliche Sicherheitsrisiken sowie ein potenziell höherer Gesamtaufwand durch mehrfache Baumaßnahmen vermieden werden.

 

Warum schiebt der Geschäftsführer der Stadtwerke die Maßnahme nicht einfach ohne langes Procedere „Ins Rohr“, wenn es ihm mit der von ihm zitierten "Daseinsvorsorge" ernst ist?

Sowohl die Sicherheit der Daseinsvorsorge als auch die Sicherheit des Straßenverkehrs haben für die Stadtwerke oberste Priorität. Genau aus diesem Grund ist eine überstürzte Umsetzung ohne vollständige technische und rechtliche Grundlage nicht sachgerecht.

Eine Sanierung "ins Blaue hinein", ohne die Empfehlungen des Gutachtens und ein fachplanerisch erarbeitetes Sanierungskonzept abzuwarten, könnte dazu führen, dass die eigentliche Schadensursache nicht vollständig behoben wird und es erneut zu Absenkungen kommt und dies mit entsprechenden Folgen für die Sicherheit von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern.

Zudem würde eine vorschnelle Maßnahme, wie oben beschrieben, möglicherweise bestehende Ansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen gefährden.

 

Warum kann man die Reparaturmaßnahme nicht einfach freihändig an ein leistungsfähiges Bauunternehmen vergeben?

Eine freihändige Vergabe an ein neues, bislang nicht mit dem Sachverhalt befasstes Unternehmen ist aus mehreren Gründen nicht ohne weiteres möglich bzw. sachgerecht:

1.           Vergaberechtliche Vorgaben

Öffentliche Auftraggeber wie die Stadtwerke Wedel sind bei der Vergabe von Bauleistungen an die geltenden vergaberechtlichen Vorschriften gebunden. Eine freihändige Vergabe ohne Wettbewerbsverfahren ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Die Einhaltung des Vergaberechts dient dabei nicht zuletzt dem sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit dem Betriebsvermögen der Stadtwerke Wedel.

2.           Bestehende vertragliche Beziehungen

Da die ursprüngliche Baumaßnahme bereits an ein Unternehmen im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrages vergeben wurde, sind zunächst die sich hieraus ergebenden vertraglichen Fragen (u. a. Mängelansprüche, Nachbesserungspflichten) zu klären, bevor über eine anderweitige Beauftragung entschieden werden kann. Eine parallele oder vorschnelle Beauftragung eines Drittunternehmens könnte bestehende Ansprüche gegenüber dem ursprünglichen Auftragnehmer gefährden oder verkomplizieren.

3.           Notwendigkeit einer fachplanerischen Grundlage

Unabhängig davon, welches Unternehmen die Sanierung letztlich ausführt, bedarf es zunächst eines belastbaren Sanierungskonzepts durch ein Fachplanungsbüro, das die Empfehlungen des Gutachtens konkretisiert. Erst auf dieser Grundlage kann eine sachgerechte Ausschreibung bzw. Beauftragung erfolgen.

 

Die Stadtwerke Wedel arbeiten mit Hochdruck daran, diese Schritte so zügig wie möglich zu durchlaufen, um die Verkehrseinschränkungen schnellstmöglich zu beenden.

Auch auf der eigens für das Projekt eingerichteten Seite 

https://www.stadtwerke-wedel.de/Autal-Baustelle

 werden Sie regelmäßig über Neuigkeiten zu Baufortschritt, Verkehrseinschränkungen und Ablauf informiert.

(Stadtwerke Wedel und Stadt Wedel / Pressestelle) 

 

Letzte Änderung: 05.08.2026