Die Stadtwerke Wedel warnen aus aktuellem Anlass vor irreführenden Postwurfsendungen, die derzeit zahlreiche Haushalte in Wedel erreichen. Absender sind die DMG Deutsche Messwesen GmbH sowie die Metrify Smart Metering GmbH. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck und setzen die Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihre Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Die Stadtwerke Wedel stellen klar: Es besteht keinerlei geschäftliche oder vertragliche Beziehung zu diesem Unternehmen. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, möglicherweise unseriöser Messstellenbetreiber - nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Wedel oder des Gesetzgebers.
„Hier wird gezielt mit der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet“, sagt Jörn Peter Maurer,
Geschäftsführer der Stadtwerke Wedel. „Wer ein solches Schreiben erhält, sollte auf keinen Fall handeln. Offizielle
Informationen zum Zählertausch erhalten unsere Kunden ausschließlich direkt von uns.“
Die Stadtwerke Wedel sind der zuständige Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Wedel der grundzuständige Messstellenbetreiber
(gMSB) im Stadtgebiet. Das bedeutet: Alle offiziellen Schreiben und Informationen zum Zählertausch kommen direkt von den Stadtwerken Wedel - niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Wann ist der Einbau eines Smart Meters Pflicht?
Ein Nachweis des Einbaus eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh,
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG),
- bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen).
Für alle anderen Haushalte besteht derzeit keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Klare Preise - keine versteckten Kosten
Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen
verunsichern lassen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für den
grundzuständigen Messstellenbetreiber gesetzlich festgelegt.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Wedel gelten:
- Moderne Messeinrichtung (Standard): (brutto, gesetzlich gedeckelt) 25,00 Euro pro Jahr
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
- Beim regulären Zählertausch durch die Stadtwerke Wedel entstehen, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben, keine anfallenden Kosten.
„Wir kennen diese Art von Geschäftspraktiken leider nur zu gut“, so Maurer. „Ob falsche Mitarbeiter an der Haustür, betrügerische Anrufe oder nun irreführende Postwurfsendungen - unsere Kunden sollten stets wachsam sein und sich im Zweifel direkt bei uns melden. Wir helfen gerne weiter.“
Verunsicherte Kundinnen und Kunden können sich telefonisch an den Kundenservice der Stadtwerke Wedel unter der Rufnummer 04103-805 101 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-wedel.de wenden.
(Stadtwerke Wedel)