F&A aktuelle Themen

Fragen und Antworten der Stadtverwaltung zu folgenden Themen :

1.) Sitzungen des Seniorenbeirats

2.) Standortsuche der Elbschule

3.) Einwohnerfragestunde

4.) Gründer- und Technologiezentrum

5.) Sanierung der Steinberghalle

6.) Schäden am Dach der Moorwegschule

 

 

Frage 1: Warum müssen die Sitzungen des Seniorenbeirats entweder zeitlich oder räumlich verschoben werden?

 

Die Stadtverwaltung war überrascht, dass ein einzelnes Mitglied des Seniorenbeirates zur Frage der Raumsuche im Namen des gesamten Seniorenbeirates seine Stellungnahme im UBF verlesen hat.

Geplant war, dass der Seniorenbeirat den angefangenen Diskurs mit dem Ansprechpartner in der nächsten Sitzung fortführen wollte. Die Stadt unterstützt den Seniorenbeirat seit Jahren in seinen Belangen und wird dies auch weiter tun. 

Da die Sitzungen des Seniorenbeirats dem Gebot der Öffentlichkeit unterliegen, müssen sie für alle Interessierten frei zugänglich sein. Ein bloßes „Aufschließen der Tür“ ausschließlich für die Beiratsmitglieder würde diesem Anspruch nicht gerecht werden. 

Der Haupteingang muss daher während des gesamten öffentlichen Teils einer Sitzung geöffnet sein. Zur Öffentlichkeit von Sitzungen gehört, dass die Sitzungsräume während der gesamten öffentlichen Sitzungsdauer ohne Schwierigkeiten für jedermann zugänglich sind.

Zudem befindet sich das Rathaus aufgrund der jüngsten Übergriffe auf Mitarbeitende aktuell in einer angespannten Sicherheitslage. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Öffnung des Gebäudes außerhalb der regulären Öffnungszeiten schwierig.

Es gibt aber Möglichkeiten, in den Öffnungszeiten zu tagen oder in der VHS, die längere Zeiten ermöglichen kann. Die Stadtverwaltung hat nach wie vor großes Interesse an einer optimalen Lösung für alle Beteiligten.

 

 

Frage 2: Inwiefern unterstützt die Stadt Wedel die private Elbschule bei der Suche nach einem neuen Standort?

 

Die Bürgermeisterin begleitet die Elbschule seit Anbeginn und begrüßt die alternative Schulform, da eine vielfältige Bildungslandschaft in Wedel von Vorteil ist. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dass sich die Elbschule in Wedel verwurzeln kann. Dieses Anliegen wurde auch vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 11.02.2026 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

Seit 2022 sind verwaltungsseitig 15 Grundstücke geprüft worden. Bei fünf Grundstücken besteht die Möglichkeit, eine Schule zu bauen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.02.2026 dem Rat empfohlen, der Verwaltung einen offiziellen Auftrag zu erteilen, in weitere Gespräche mit der Privatschule zu gehen. Das Grundstück der Pestalozzischule (Förderschule) ist eine der fünf Optionen. Es muss jedoch gut geprüft werden, ob die Stadt das Grundstück nicht selbst benötigt, insbesondere aufgrund des großen Sanierungsstaus an den allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet. Es ist daher erforderlich, dass Elbschule, Verwaltung und Politik über einen „Plan B“ gemeinsam nachdenken.

 

 

Frage 3: Wer darf in der Einwohnerfragestunde Anliegen vortragen?

 

Jeder Wedeler und jede Wedelerin hat das Recht, als Einwohnerin bzw. Einwohner Fragen in den Ausschüssen und im Rat der Stadt zu stellen. Die Stadt begrüßt dieses Engagement ausdrücklich und hat im letzten Jahr kompetent und, soweit möglich, zügig alle offenen Fragen beantwortet. Dies wird sie auch weiterhin tun.

Das Angebot der Einwohnerfragestunde richtet sich ausschließlich an Einwohnerinnen und Einwohner. Damit sind Fragen von Parteien, Verbänden und anderen Institutionen ausgeschlossen. Maßgeblich ist hier der Paragraf 16c der Gemeindeordnung. Jedoch können die Akteure als Privatpersonen ihre Anliegen einbringen, sofern sie über den Einwohnerstatus verfügen.  

Die Einwohnerfragestunde dient – wie der Name schon sagt - dem Vorbringen von Fragen und Anregungen. Sofern möglich werden diese gleich vor Ort beantwortet. Eine Diskussion mit den Ratsmitgliedern oder der anwesenden Verwaltung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Einwohnerfragestunde ist ein Service der Stadt, der in der Gemeindeordnung vorgesehen ist, ein Recht auf Beantwortung besteht indes nicht.

Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich auf aktuelle Beratungsgegenstände (d.h. Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung) beziehen oder auch auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gremiums fallen.

Davon abzugrenzen sind Angelegenheiten der laufenden Verwaltung oder Angelegenheiten anderer Behörden. Fragen zu solchen Angelegenheiten sind in einer Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen und können in der Regel auch nicht beantwortet werden.

Bei Themen, die in der Einwohnerfragestunde nicht vorgebracht werden können, steht der Weg offen, eine schriftliche Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz (IZG) an die Verwaltung zu stellen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass solche Anfragen mit Verwaltungsgebühren belastet sein könnten.

 

 

Frage 4: Warum gibt die Planung des Gründer- und Technologiezentrums (GTZ) in Wedel derzeit Anlass zu Diskussionen?

 

2019 empfahl ein Gutachten der Regionalen Kooperation der Westküstenkreise ein Gründerzentrum (GTZ) — besonders für den wirtschaftsstarken Kreis Pinneberg. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH (WEP) startete Planungen; im Interessenbekundungsverfahren bewertete man Wedel vor Elmshorn und Pinneberg als besten Standort (große Gewerbeflächen, Nähe zur Fachhochschule Wedel und zu Hamburg). 

Das GTZ ist ein wichtiges Projekt für die Stadt Wedel.

Von Anbeginn stand die Wirtschaftsförderung Wedels mit einer klaren Linie bereit, um das Projekt umzusetzen, und hat für das Vorhaben ein Grundstück im

Businesspark reserviert. 

Anders als kürzlich Aussagen in den Medien zu entnehmen war, „hat Wedel seine Hausaufgaben gemacht“.

 

 

Frage 5: Wann beginnen die Sanierungsarbeiten der Steinberghalle?

 

Eine nationale Ausschreibung der Stadt Wedel zur Sanierung der Steinberghalle blieb erfolglos. Nach dieser Phase hat die Stadt Wedel ein freihändiges Vergabeverfahren eingeleitet, woraufhin es einen Interessenten gab. Der zuständige Fachdienst Gebäudemanagement verhandelt aktuell mit dem interessierten Generalunternehmer. Der ursprüngliche Sanierungszeitplan kann daher nicht eingehalten werden.

Es steht daher bereits jetzt fest, dass die Steinberghalle bis zu den Sommerferien 2026 uneingeschränkt weiter genutzt werden kann. Sobald es mehr Klarheit über die weiterfolgenden Schritte gibt, wird die Stadtverwaltung darüber berichten.

 

 

Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Schäden am Dach der Moorwegschule?

Im Zuge der Schneeschmelze nach dem großen Schneefall in Norddeutschland kam es im Januar 2026 zu einem Feuchteschaden in der Aula der Moorwegschule im Bereich der Wand zur Turnhalle. Der Bereich wurde umgehend gesichert und das Aufstellen eines vorsorglichen Schutzbereiches, unter Einbeziehung eines Gutachters, wurde veranlasst.

Der Schutzbereich soll vorbeugend den Schulbereich vor Kontaminierung durch Belastungen aus dem Feuchteschaden schützen, mit der Prämisse, den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu behindern. 

Bei der Bauteilöffnung im Schutzbereich wurde festgestellt, dass in der Konstruktion des Dachaufbaus Feuchtigkeit vorhanden ist. Eine Probenahme der Mineralwolle wurde durch den Sachverständigen entnommen und eine größere Bauteilöffnung veranlasst, da ein großflächiger Schaden an der Deckenkonstruktion festgestellt wurde.

Weitere Deckenöffnungen sind geplant, um das Ausmaß des Schadens genauer feststellen zu können. Der eingerichtete Schutzbereich wird um mehrere Felder erweitert. Außerdem werden weitere Fachplaner für die Schadensfeststellung herangezogen, um ein vollständiges Schadensbild zu erhalten und einen Fahrplan für die Schadenssanierung mit der Schule zu erarbeiten. 

Darüber hinaus wurden alle Dachflächen kontrolliert, einige schadhafte Stellen wurden repariert und die Regenrinnen wurden gereinigt.

 

(Stadt Wedel / Pressestelle)