F&A Elbschule
Inwiefern begrüßt die Stadt Wedel eine neue Standortsuche der Elbschule im Stadtgebiet?
Das Anliegen, die Etablierung einer alternativen Schulform voranzutreiben und so die vielfältige Bildungslandschaft der Stadt zu wahren, liegt ganz klar sowohl im Interesse der Politik als auch der Verwaltung. In seiner letzten Sitzung am 26.02.2026 begrüßte der Rat der Stadt Wedel die positive Entwicklung der Elbschule und unterstützt somit den langfristigen Verbleib in Wedel.
Nicht nur in ihrer ausführenden Rolle steht die Verwaltung der Elbschule positiv gegenüber. Die Wedeler Stadtverwaltung hat ein großes Interesse daran, die Elbschule bei der Suche nach einem neuen, einvernehmlichen und gut funktionierenden Schulstandort mit städtebaulicher Expertise zu unterstützen – so wie sie es bereits seit 2022 tut.
Wie ist der derzeitige Stand?
Seit 2022 sind verwaltungsseitig rund 15 Grundstücksoptionen betrachtet worden. Bei diesen Optionen handelte es sich sowohl um Vorschläge der Elbschule als auch um Vorschläge der Stadtverwaltung. Alle vorgeschlagenen Flächen wurden planungsrechtlich vorgeprüft, d. h., ob der Bau einer Schule bereits jetzt oder zukünftig möglich wäre. War auch die perspektivische Entwicklung eines Schulstandorts auf einer Fläche nicht möglich oder sinnvoll, wurde diese auch nicht weiterverfolgt.
Bei diesen Untersuchungen stellten sich fünf Flächen als prinzipiell geeignet heraus, die nun auf die Erfüllung aller Voraussetzungen geprüft werden, die für die perspektivische Entwicklung eines Schulstandorts erforderlich sind.
Inwiefern ist eine Fläche im Areal „Wedel Nord“ eine Option?
Ein Standort im pausierten Planungsgebiet „Wedel Nord“ ist eine von fünf Optionen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Schulstandort Aschhoopstwiete“ im Süden des Areals Wedel Nord (Ratsbeschluss vom 22. Dez. 2022) hat Wedel die Entwicklung eines Schulstandorts im Stadterweiterungsgebiet „Wedel Nord“ eingeleitet.
Aus Sicht der Verwaltung hätte diese Option vorrangig auch bei der Standortwahl Elbschule betrachtet werden müssen.
Dieser Standort ist sowohl für eine Privatschule als auch für eine öffentliche Grundschule geeignet. Allerdings handelt es sich um Privatflächen, die sowohl durch die Stadt als auch durch die Elbschule für eine Schulentwicklung erst erworben werden müssen.
In der letzten Woche wurde in einem vertraulichen Treffen der Stadtverwaltung mit den Fraktionsvorsitzenden der Wedeler Politik, bei dem leider im Nachhinein die Verschwiegenheitspflicht missachtet wurde, von Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto ein weiterer Standort im Areal Wedel Nord zur Diskussion gestellt, verbunden mit der Bitte in den Fraktionen zu diskutieren, ob dieser Standort überhaupt eine Option darstellen könnte.
In welchen Zeitraum könnte ein neuer Schulbau im Planungsareal „Wedel Nord“ im Optimalfall realisiert werden?
Die bauliche Entwicklung einer Schule dauert in der Regel vier Jahre, inklusive der Planungsphase. Bei optimalen Planungsabläufen kann die Zeit unter Umständen auch verkürzt werden.
Wichtig ist es für den ersten Schritt, dass die Politik hinter der Option steht. Dann könnte die Bauzeit um ein Vielfaches verkürzt werden.
Versucht die Stadt Wedel mit der Standortoption „Wedel Nord“ eine Weiterplanung des gesamten Stadterweiterungsprojekts zu forcieren?
Ein klares Nein. Die Stadt Wedel unterstützt die Elbschule bei der Suche nach einem geeigneten Standort, da dieser im Interesse aller Beteiligten und nicht zuletzt der Schülerinnen und Schüler ist. Ein Schulstandort im pausierten Planungsareal müsste jedoch nicht zwingend mit einer etwaigen Wiederaufnahme einer Gesamtbaumaßnahme des Stadterweitungsgebiets „Wedel Nord“ einhergehen.
Zählt die bereits medial diskutierte Fläche an der Feldstraße derzeit zu einer Fläche, die weitergehend geprüft wird?
Nein, eine Schule auf der Fläche an der Feldstraße wäre mit dem aktuellen Bebauungsrecht nicht genehmigungsfähig und somit derzeit nicht möglich.
Derzeit ist die diskutierte Fläche laut Bebauungsplan als „GI“ und somit als „Industriegebiet“ ausgewiesen, im Gegensatz zur Fachhochschule, die auf einer Sonderfläche und zu einem kleinen Teil in einem Gewerbegebiet steht.
Der Beschluss eines neuen Bebauungsplans, der dann die von der Elbschule angefragte Fläche nicht mehr als Industriegebiet, sondern als Gemeinbedarfsfläche ausweist, wäre theoretisch möglich. Dann wäre eine Schule genehmigungsfähig. Eine Änderung des Bebauungsplans empfiehlt die Stadtverwaltung nicht. Aufgrund der dann sensiblen Nutzung, die mit einer Grund- und weiterführenden Schule einhergeht, könnte die Funktionsfähigkeit des übrigen Industrie- und Gewerbegebiets beeinträchtigen.
(Stadt Wedel / Pressestelle)