F&A Reepschlägerhaus
Was ist der derzeitige Stand zur Thematik „Reepschlägerhaus“?
Zur Nutzung des Reepschlägerhauses besteht ein Pachtvertrag aus dem Jahr 2010 zwischen der Stadt Wedel und dem Förderkreis Reepschlägerhaus e.V. (im weiteren Verlauf „Förderkreis). Der Förderkreis ist als Pächter u.a. vertraglich dazu verpflichtet, eine Teestube im Reepschlägerhaus einzurichten und somit auch für eine gastronomische Drittnutzung Sorge zu leisten.
Seit 1977 wurde das Reepschlägerhaus von drei unterschiedlichen Gastronomien betrieben.
Die letzte Gastronomie, „Reepis Café“, schloss am 31.12.2025. Im Sommer 2025 informierte der Förderkreis schriftlich die Stadtverwaltung über seine angespannte finanzielle Lage sowie die bevorstehende Schließung. Zugleich teilte er mit, dass die Suche nach einem neuen Gastronomen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten als aussichtslos einzuschätzen sei.
Infolgedessen war der Förderkreis nicht mehr in der Lage, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt zu erfüllen.
Warum ist die Betreibung einer Gastronomie im Reepschlägerhaus heutzutage nicht mehr zielführend?
Eine Teestube, wie sie in der Vergangenheit betrieben wurde, ist nicht mehr kostendeckend. Für eine Vollgastronomie ist das denkmalgeschützte Haus nicht ausgerichtet. So sind etwa wenig bis gar keine Lagerflächen vorhanden, die vorhandene Teeküche ist für eine Vollgastronomie zu klein und auch die Räumlichkeiten sind für eine Vollgastronomie zu klein und somit nicht wirtschaftlich. Sowohl Gastronomie- als auch Denkmalschutzauflagen verhindern einen Vollgastronomiebetrieb.
Warum empfiehlt die Stadt Wedel einen Umzug der Musikschulen-Verwaltung in das Reepschlägerhaus?
Das Gebäude der Wedeler Musikschule ist abgängig, eine Standortänderung der Musikschule ist unabdingbar.
Eine Verlagerung der Musikschule in das Reepschlägerhaus würde die im Konsolidierungsplan vorgesehenen Einsparungen sogar übertreffen. Ein solcher Umzug könnte neben finanziellen auch organisatorische Vorteile mit sich bringen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt haben sich die städtischen Schulen bereit erklärt, Räumlichkeiten für den Musikschulunterricht zur Verfügung zu stellen. Die ohnehin schon gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Schulen könnte noch gestärkt werden und setzt Synergien frei (wie etwa das Schüler-Bands-Projekt in der Vergangenheit).
Wurde dem Förderverein die Kündigung kommuniziert?
Ja, die Kündigung wurde kommuniziert und vorab gemeinsam besprochen. Während eines Gesprächs am 19.02.2026, an dem Mitglieder der Stadtverwaltung sowie des Förderkreises teilnahmen, wurde gemeinsam festgestellt, dass der geschlossene Pachtvertrag in dieser Form nicht mehr erfüllt werden kann. Aus diesem Grund wurde eine Kündigung des Vertrags zwischen Förderkreis und Stadt Wedel zum 31.03.2027 ausgesprochen und auch dokumentiert.
Auf Kulanzbasis hat sich die Stadt Wedel bereit erklärt, bis zum 31.03.2027 für die Nebenkosten des Reepschlägerhauses in geschätzter Höhe von insgesamt rund 13.000 EUR aufzukommen. Dieser Betrag gilt als „freiwillige Leistung“, die trotz der städtischen Konsolidierungsmaßnahmen in diesem speziellen Fall dem Förderkreis angeboten wurde, um den Verein nicht zusätzlich zu belasten und Planungssicherheit für das kommende Jahr zu bieten.
Was passiert mit dem Reepschlägerhaus, sollte die Musikschule nicht in das älteste Gebäude Wedels ziehen?
In diesem Fall würde im nächsten Jahr nach Ablauf des Vertrags ein Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Vereine, Privatpersonen und Unternehmen hätten so die Möglichkeit, sich mit einem zukünftigen Nutzungskonzept zu bewerben.
Hat der Förderverein nach Kündigung etwaige Ideen oder Konzepte direkt an die Stadt Wedel kommuniziert?
Nein, bislang sind keine weiteren Konzeptideen direkt an die Stadt herangetragen worden. Während des Gespräches am 19.02.2026 stellte der Förderkreis ein mögliches Nutzungskonzept in Aussicht, das sich jedoch ausschließlich auf eine temporäre Nutzung bis zum 31.03.2027 bezog. Dieses Konzept sollte auf einem nächsten Termin mit der Stadtverwaltung besprochen werden. Krankheitsbedingt kam dieser Termin nicht zu Stande.
Der Förderkreis hatte jedoch zu jeder Zeit die Möglichkeit, diese temporäre Konzeptidee der Stadtverwaltung telefonisch, per E-Mail oder per Post mitzuteilen. Dies ist nicht geschehen.
Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind die involvierten Vertretenden der Stadtverwaltung gerne bereit, sich mit dem Förderkreis über ein temporäres Nutzungskonzept bis zum 31.03.2027 persönlich auszutauschen.
Eine Nutzung durch den Förderverein über den 31.03.2027 hinaus, bei der die Stadtverwaltung sämtliche Nebenkosten als freiwillige Leistungen übernimmt, ist bereits aufgrund der städtischen Konsolidierungsmaßnahmen nicht möglich. Dies müsste dann von der Politik beschlossen und gegenfinanziert werden.
Wurde der Förderkreis über eine denkbare ausschließliche Nutzung durch die Musikschule informiert?
Nein, er wurde nicht informiert, da es sich erst um die Zeit nach dem Vertragsende handelt. Die Stadtverwaltung hat denkbare städtische Nutzungen erst für die Zeit nach dem 31.03.2027 in Augenschein genommen.
Wird das Reepschlägerhaus in Zukunft für die Allgemeinheit zugänglich sein?
Die Musikschule Wedel kann sich vorstellen, gelegentlich für rund 40 Gäste öffentliche Soirées durchzuführen. Die Durchführung würde im Verantwortungsbereich der Musikschule liegen.
Warum ist es laut Stadtverwaltung nicht zielführend, das Standesamt in das Reepschlägerhaus zu verlagern, wie von der Politik angefragt?
Eine Verlagerung des Standesamtes in das Reepschlägerhaus wird aus Sicht der Verwaltung eher kritisch gesehen. Sollte das Standesamt in das Reepschlägerhaus ziehen, so wären dies die offiziellen Amtsräume des Standesamtes. Dies würde bedeuteten, dass keine Zusatzgebühren für Eheschließung außerhalb der Geschäftsräume erhoben werden dürften.
Ferner wäre ein Umzug des Standesamtes sehr aufwendig, denn gerade das Standesamt hat eine hohe Anzahl von alten Familienbüchern und Papierregistern die sich zwingend in den Amtsräumen befinden müssen.
Zudem werden im Standesamt sehr vertrauenswürdige Daten gespeichert. Die IT zum Schutz dieser Daten kann dort nicht installiert werden.
Wären Trauungen im Garten des Reepschlägerhauses möglich?
Die Einrichtung eines Trauzimmers (in der Garten Pergola/Garten) als Außenstelle ist grundsätzlich für eine begrenzte Anzahl an Terminen möglich.
Es wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine großen Mehreinnahmen für die Stadt zu erwarten sind. Die Gebühr für eine Trauung außerhalb der Geschäftsräume während der regulären Öffnungszeiten beträgt 150 Euro. Lediglich die Gebühr für Eheschließungen außerhalb der Geschäftsräume und außerhalb der Öffnungszeiten beträgt 200 Euro.
Ferner ist nur eine begrenzte Terminvergabe möglich. Die personelle Abdeckung der Eheschließungstermine muss zwingend gegeben sein.
Auf welche Historie blicken die Stadt Wedel und der Förderkreis zurück?
Am 27.11.1961 erwarb die die Stadt Wedel Grundstück und Haus für 40.000 D-Mark vom Voreigentümer Louis Warncke.
1964 wurde Wedels ältestes Haus unter Denkmalschutz gestellt. Die Stadt Wedel als neue Eigentümerin strebte eine Sanierung an. 1968 wurde ein erstes Gutachten zur Sanierung gestellt. Aufgrund des notwendigen Wiederaufbaus der Stadt Wedel, die Zunahme der Bevölkerung sowie aufgrund notwendiger Investitionen in Schul- und Sportbereich wurden Stimmen im damaligen Rat lauter, das Haus trotz Denkmalschutz abzureißen.
1971 gründete sich der Förderkreis. Es folgte ein langjähriges Ringen über Erhalt und Abbruch des Gebäudes. Eine Mehrheit des Rates beschloss schließlich die Sanierung, da diese mittlerweile zu einem Großteil aus Landesgeldern finanziert würde. 1977 wurde das Reepschlägerhaus für die Öffentlichkeit freigegeben.
(Stadt Wedel/Pressestelle)