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Kursnummer: 262-1435-V

Beginn: 08.09.2026, 18:00 bis 08.09.2026, 20:00

Info:

Im Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz vorbereitet und beschlossen hat, waren von 65 Mitgliedern nur vier weiblich: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel – heute bekannt als die „Müt­ter des Grundgesetzes“. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ die Veranke­rung der Gleichberechtigung im Grundgesetz.

Formuliert wurde damit im Jahr 1949 jedoch keine Be­schreibung der Realität, sondern ein Ziel, auf das Politik und Gesellschaft mit Hilfe des Grundgesetzes hinarbeiten sollten. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen hef­tige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechti­gung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

All das rekonstruiert die Ausstellung Mütter des Grundgesetzes und geht ein auf das Leben und Wirken der vier Frauen sowie ihren unmittelbaren Einfluss auf die deutsche Verfassung – über Parteigrenzen hinweg und mit Hilfe einer engagierten Frauenbewegung. Sie zeichnet wichtige frauenpolitische Errun­genschaften und Meilensteine nach und zeigt, wie der Artikel 3 im Jahr 1993 im Zuge der Wiedervereini­gung um den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ ergänzt wurde.

Und was würden die Mütter des Grundgesetzes wohl zu den gegenwärtigen Frauenanteilen von rund 30% in den Parlamenten sagen? Mit aktuellen Bezügen weist die Ausstellung darauf hin, wie relevant der Einsatz für die politische Partizipation von Frauen auch heute ist und wie es um ihre Gleichstellung steht.

Kosten: 0,00 EUR

Datum Zeit Straße Ort
08.09.2026 18:00 - 20:00 Uhr   VHS-Haus, Foyer 1.Stock