Anmeldung Schulkinderbetreuung
Herbstferien 2026
Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie bietet im Auftrag der Wedeler Grundschulen Betreuungsplätze für Wedeler Grundschüler*innen in den Herbstferien jeweils montags - freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr an.
Die Kinder sind während der Ferienbetreuung nicht über die gesetzliche Unfallversicherung „Unfallkasse Nord“ versichert. Bei Unfällen tritt vorrangig die Versicherung der Eltern ein. Bei Haftschäden, die das Kind während der Ferienbetreuung verursacht, tritt die Haftpflichtversicherung der Eltern ein. Alle Teilnehmenden sind während der Ferienbetreuung beim Kommunalen Schadensausgleich nach dessen Verrechnungsgrundsatz für Schulunfallschäden versichert. Eine weitere Haftung durch die Stadt Wedel oder von ihr beauftragten Personen ist ausgeschlossen.
Besonderheiten oder Allergien des Kindes geben Sie bitte bei der Anmeldung an.
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung kann umgehend (fristlos) beendet werden, wenn das Kind nicht gruppenfähig ist. Die Entscheidung über die Gruppenfähigkeit trifft die Gruppenleitung.
Anmeldung
Die Anmeldung ist wochenweise möglich:
Woche I: 12.10. - 16.10.2026
Woche II: 19.10. - 23.10.2026
Entgelte pro Betreuungsplatz und Woche
Klassenstufe 2-4 und Nicht-SKB-Kinder Klassenstufe 1
| SKB-KINDER | BEITRAG | GRUNDSCHULKINDER |
| 16,00 € | Mindestbeitrag | 45,00 € |
| 26,00 € | Ermäßigung | 60,00 € |
| 52,00 € | Regelbeitrag | 71,00 € |
zusätzlich enstehen Kosten von 25,00 € pro Woche für das Mittagsessen.
Ab dem 01.08.2026 ist die Teilnahme an der Ferienbertreuung für die SKB-Kinder der Klassenstufe 1 kostenlos und in der Gebührensatzung geregelt. Kosten für die Mittagsverpflegung fallen trotzdem an.
Informationen zum Rücktritt
Bei Rücktritt nach dem 30.09.26 erfolgt keine Erstattung!
Anmeldebeginn
Die Anmeldung ist ab sofort bis zum 11.09.2026 möglich.
Bitte trennen Sie umseitige Anmeldung bei Intresse ab und reichen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus Zimmer 13 ein.
Die Platzanzahl ist begrenzt. Die Plätze werden vorrangig an die Kinder der Schulkindbetreuung vergeben! Es betsteht kein Anspruch auf einen konkreten Betreuungsort.