Einbürgerung und Einbürgerungstest

Der nächste Einbürgerungstest in Wedel findet statt am:
11. Dezember 2026.
Die Anmeldung ist seit dem 7
. September 2026
per E-Mail an l.emons(at)vhs.wedel.de möglich.

 ---

Einbürgerungstests in Wedel und im Kreis Pinneberg

Eine Übersicht über die Termine in Schleswig-Holstein hält der Landesverband der Volkshochschulen hier bereit.

Im Kreis Pinneberg wird der Einbürgerungstest einmal pro Monat an einer der drei Volkshochschulen angeboten: Elmshorn, Pinneberg, Wedel.

Nächste Prüfungstermine in Wedel:

  • Freitag, 11. Dezember 2026 - Anmeldung seit 7. September 2026 per E-Mail an l.emons(at)vhs.wedel.de
  • Freitag, 19. März 2027
  • Freitag, 25. Juni 2027
  • Freitag, 29. Oktober 2027

Informationen zum Einbürgerungstest in Wedel und zur Anmeldung:

1. Anmeldeverfahren und Kosten der Prüfung 

Die Anmeldung für einen Prüfungstermin zum Einbürgerungstest erfolgt schriftlich mit dem „Teilnehmermeldebogen“. Das Formular soll bitte am Computer ausgefüllt und anschließend unterschrieben werden. Bitte schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail an die oben genannte Email-Adresse.

Informationen zur Überweisung bekommen Sie mit der Anmeldebestätigung. Die Kostenpauschale von 25,00 Euro wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Barzahlung ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

 
2. Möglichkeit zur Vorbereitung
Unter www.integration-in-deutschland.de können Sie den Interaktiven Fragenkatalog sowie einen Musterfragebogen einsehen: Rubrik „Zugewanderte und Kursteilnehmende“ --> „Online-Testcenter“.
 
3. Durchführung der Prüfung
Der Test wird durchgeführt gemäß der Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 211) geändert worden ist.
Für das Ausfüllen des Papier-Test-Fragebogens haben Sie 60 Minuten Zeit. Vor Beginn der Prüfung stellt die Prüfungsaufsicht die Identität der Teilnehmenden fest. Dazu ist die Vorlage amtlicher Ausweisdokumente mit Lichtbild erforderlich. 
 
4. Mitteilung des Ergebnisses

Die Auswertung der Tests erfolgt durch das BAMF. Das Bundesamt teilt den Testteilnehmenden das Ergebnis die Testergebnisse schriftlich mit (Brief).

Auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sehen, welcher Test zuletzt ausgewertet wurde.

 
5. Die Einbürgerung

Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Zuwanderungsbehörde/ Ausländerbehörde, um sich über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu informieren.

Grundsätzlich gilt: wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Einbürgerung entscheiden. Dafür ist bei der zuständigen Behörde ‐ in der Regel die Ausländerbehörde – ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255.‐ Euro, für minderjährige Kinder 51.‐ Euro, insofern die Einbürgerung mit den Eltern gemeinsam erfolgt. Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in der Regel:

  • Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
  • Einbürgerungstest
  • Seit acht Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Keine strafrechtliche Verurteilung
  • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik
  • Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit
  • Grundsätzlich liegt die Einbürgerung im Ermessen der Behörde, sodass bei Nichtvorliegen einer Voraussetzung unter Umständen dennoch eine Einbürgerung erfolgen kann. Für Kinder ist es etwas einfacher geregelt.

    Auf der Website der Zuwanderungsbehörde für den Kreis Pinneberg finden Sie Informationen und Formulare:

  • Mitbringliste zur Einbürgerung
  • Einbürgerungsantrag
  • Ansprechpersonen Einbürgerung