Zuständigkeitsfinder


Wichtiger Hinweis:
Die Onlinedienste des Landes Schleswig Holstein werden am 16.04.2024 in der Zeit von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr gewartet.
In der Zeit werden folgende Onlinedienste nicht zur Verfügung stehen:

  • EfA - 752_Strahlenschutzbeauftragter (SH)
  • EfA - 775_Anzeige einer neuen Röntgeneinrichtung (SH)
  • EfA - 884_Röntgen Betrieb Erteilung (SH)
  • EfA - 885_Strahlenschutz Fachkunde Überprüfung (SH)
  • EfA - 886_Strahlenschutz Betrieb Beendigung (SH)
  • EfA - 887_Strahlenschutzverantwortlicher (SH)
  • EfA - 888_Fischereipachtvertrag Genehmigung (SH)
  • EfA - 889_Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme (SH)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (GO)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (SH) 
  • Gewerbeanzeige (SH) 
  • Urkundenanforderung (SH) 
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Antrag Waffenherstellungslaubnis SH
  • Anzeige Wanderlager SH
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (SH)
  • Ausnahmegenehmigung LKW-Fahrverbot SH
  • Ausnahmegenehmigung private Feuerwerke
  • Befähigungsschein nach SprengG SH
  • Betriebserlaubnis Spielhalle 
  • EfA - 947_Röntgen_Fremdgerät_Anzeige (GO)
  • EfA - 948_Röntgen_Wartung_Anzeige (GO)
  • EfA - 949_Röntgen_Kurse (GO)
  • EfA - 950_Störstrahler Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 951_Röntgen Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 952_Teleradiologie Betrieb (GO)
  • EfA - 953_Röntgen Betrieb_Werkstoffprüfung (GO)
  • EfA - 964_Röntgen Betrieb_Anzeige (GO)
  • EfA - Anerkennung Gleichwertigkeit Sachkunde (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkunde Biozid-Produkte (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkundelehrgang Asbest (GO)
  • EfA - Anzeige Unfall Betriebsstörung Gefahrst (GO)
  • EfA - Anzeige von Begasungstätigkeiten (GO) AFM
  • EfA - Ausnahmen Vorschriften GefahrstoffV (GO)
  • EfA - Erlaubnis Durchführung Begasungen (GO)
  • EfA - Erteilung Befähigungsscheins Begasung (GO) 
  • Eintragung Handwerksrolle SH
  • Erlaubnis nach §§34c-i GewO
  • Erlaubnis Pfandleihgewerbe SH
  • Erlaubnis Schaustellung von Personen
  • Erlaubnis Waffentransport SH
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung HeilpraktikerIn (SH)
  • Festsetzung einer Veranstaltung SH
  • Gaststätten Gestattung SH
  • Gaststättenbetrieb Stellvertretungserlaubnis SH
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnis SH
  • Gewerbeabmeldung (SH)
  • Gewerbeanmeldung (SH)
  • Gewerbeummeldung (SH)
  • Kindertagespflege nach SGB VIII (SH)
  • Kleiner Waffenschein SH
  • Löschung Handwerksrolle SH
  • Plakatierung im öffentlichen Straßenraum SH
  • Reisegewerbekarte SH
  • Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums SH
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Standplatzgenehmigung SH
  • Überlassen einer Schusswaffe SH
  • Überwachungsgewerbe SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht gewerblich SH
  • Versammlungsanzeige (SH)
  • Versteigerungsgewerbe SH
     

Ortsauswahl 22880 Wedel

Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag   8.30 -13.00 Uhr
Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de