Zuständigkeitsfinder

Ortsauswahl 22880 Wedel

Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis

Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage benötigen Sie eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis.

Grundstücke, die zu Wohn- und Betriebszwecken genutzt werden, sollen grundsätzlich an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der jeweiligen Kommune angeschlossen werden.
Sofern dieses aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist kann die Gemeinde entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept für einzelne Grundstücke vorschreiben, dass die Nutzungsberechtigten der Grundstücke häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen haben.
Die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung zentral oder dezentral zu erfolgen hat, trifft alleine die jeweilige Gemeinde.
Die Kreise als untere Wasserbehörden sind zuständig für die Aufsicht der Gewässer und deren Schutz. Die Einleitung von gereinigten Abwässern in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bedarf einer sogenannten Einleitungserlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Wichtig für alle Kleinkläranlagenbetreiber:
Seit 01. Januar 2010 ist für sämtliche Kläranlagentypen der Abschluss eines Wartungsvertrages erforderlich. Bislang galt dies nur für technisch belüftete Kleinkläranlagen. Das heißt, auch die Betreiber von Abwasserteichanlagen, Filtergräben, Filterschächten, Pflanzenkläranlagen und Untergrundverrieselungsanlagen haben einen Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Wartungsunternehmen für Kleinkläranlagen abzuschließen.

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt / erfolgen soll.
  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Errichtung, Betrieb und Wartung einer Kleinkläranlage.

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

  • § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • §§ 31, 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH),
  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV), Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser.

§ 54 WHG

§ 31 WasG SH

AbwV, Anhang 1

§ 34 WasG SH

Bei der häuslichen Abwasserbeseitigung handelt es sich nicht nur um das reine Beseitigen und somit dem Entledigen des Abwassers, vielmehr fordert der Gesetzgeber die ordnungsgemäße Reinigung der Abwässer. Die Abwasserbeseitigung ist zwingend erforderlich, um unsere Gewässer sauber zu halten.

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Ansprechpartner

Stadtentwässerung Wedel

Rissener Straße 106
22880 Wedel
Tel:+49 4103 18009-0 Fax:+49 4103 18009-29 E-Mail:info(at)sew.wedel.de Web:www.wedel.de/rathaus-politik/kommunale-betriebe/stadtentwaesserung

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter Stadtentwässerung Wedel

Frau Jebavy

Technik (Grundstücksentwässerung)
Stadtentwässerung

Kontakt herunterladen Etage: 1
Zimmer: 4
Tel:+49 4103 18 009-16 Fax:+49 4103 18 009-29 E-Mail:jebavy(at)sew.wedel.de

Mitarbeiter Stadtentwässerung Wedel

Frau Thurau

Technik (Grundstücksentwässerung)
Stadtentwässerung

Kontakt herunterladen Etage: 1
Zimmer: 3
Tel:+49 4103 18 009-22 Fax:+49 4103 18 009-29 E-Mail:thurau(at)sew.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag   8.30 -13.00 Uhr
Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de