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Ortsauswahl 22880 Wedel

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden

Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Kurztext

  • Wahlhelfer Anmeldung
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
  • für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”) gezahlt
  • freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
  • zuständig: Wahlamt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Die Wahlbehörde beziehungsweise die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

  • Freiwilligenmeldung als Wahlhelfer:in
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Wahlberechtigung
  • Nachweis des Mindestalters
  • Nachweis des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts
  • Gegebenenfalls Erklärung zur Nichtausschließung vom Wahlrecht (formlose schriftliche Erklärung)
  • Gegebenenfalls Nachweis über Schulungsteilnahme für Wahlvorstände

Ansprechpartner

Wahlen

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Interner Dienstbetrieb

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Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:wahlen(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de/rathaus-politik/kommunalpolitik/wahlen-und-abstimmungen

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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