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Ortsauswahl 22880 Wedel

Altenhilfe beantragen

Wenn Sie aufgrund Ihres Alters Hilfe im Alltag und Beratung in allen Lebenslagen benötigen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.

Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.

Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.

Kurztext

  • Unterstützung für alte Menschen
  • Teilhabe am gesellschaftlichen sowie Führung eines selbstbestimmten Lebens
  • finanzielle, sachliche oder beratende Unterstützung
  • Leistungen umfassen beispielsweise: Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde

  • Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
  • Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

  • schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Pflegebescheinigung, falls zutreffend
  • Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
  • Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.

Ansprechpartner

Fachdienst Soziales

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


Seniorenbüro

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:seniorenbuero(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montags mit Termin
Dienstags mit Termin
Mittwochs 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr ohne Termin
Donnerstags 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Termin


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

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