Zuständigkeitsfinder
Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
Überblick über die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer.
Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:
- Vertretung der berufsständischen Interessen,
- Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
- Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
- Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
- Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
- Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
- berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
- Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.
An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel:+49 431 57065-0
Fax:+49 431 57065-25
E-Mail:info(at)aik-sh.de
Web:www.aik-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
| Donnerstag | 15.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 -16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
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Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
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