Zuständigkeitsfinder
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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E-Mail:gewerbeamt(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
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Rathausplatz 3-5
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Wedel
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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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