Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Kurztext

  • Gemeinschaftsschule Aufnahme
  • 5. Klasse bis 10. Klasse
  • Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
  • Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
    • 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
    • 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    • Danach Versetzung in Oberstufe möglich
    • Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
    • 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
  • Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule

Regionale Gemeinschaftsschule

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Gemeinschaftsschule

Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Elbschule Wedel

Mühlenweg 10a
22880 Wedel
E-Mail:info(at)elbschule-wedel.de


Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel

Tinsdaler Weg 44
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912160 Fax:+49 4103 9121620 E-Mail:ebg.wedel(at)schule.landsh.de Web:www.ebg-wedel.de

Mitarbeiter Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel

Herr Stephan Krumme


Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, Gemeinschaftsschule der Stadt Wedel in Wedel - Außenstelle Theodor-Storm-Schule

Pulverstraße 2
22880 Wedel
Web:ebg-wedel.de


Gebrüder-Humboldt-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Wedel in Wedel

Rosengarten 18
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912150 Fax:+49 4103 9121520 E-Mail:gebrueder-humboldt-schule.wedel(at)schule.landsh.de Web:www.ghswedel.de

Mitarbeiter Gebrüder-Humboldt-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Stadt Wedel in Wedel

Herr Frank Wolff


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0 E-Mail:poststelle(at)bimi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

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22880 Wedel

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