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Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.

Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.

In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.

An das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
  • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
  • Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG),
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG),
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV).

ArbSchG

ArbStättV

BetrSichV

ArbZG

MuSchG

JArbSchG

KindArbSchV

Ausführliche Informationen

  • zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
  • zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
  • zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
  • zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

BAuA

BMFSFJ - Leitfaden zum Mutterschutz

BMAS - Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

BAG - Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:0431 220040-10 Fax:0431 220040-650 E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node


Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:0451 317501-0 Fax:0451 31701-210 E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Tel:04821 66-0 Fax:04821 66-2807 E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-5416 E-Mail:poststelle(at)sozmi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html

Postanschrift:

24170 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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