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Ortsauswahl 22880 Wedel

Briefwahl beantragen

Direkt online beantragen:

Sie sind wahlberechtigt und möchten per Briefwahl an der Wahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum wählen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.

Kurztext

  • wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Wahlschein zur Briefwahl oder zur Wahl in anderen Wahlräumen beantragen
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
  • Beantragung persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Post oder E-Mail) möglich, bei manchen Gemeinden oder Städten auch online
  • beantragte Wahlunterlagen enthalten:
    • Wahlschein
    • amtlichen Stimmzettel
    • amtlichen Stimmzettelumschlag
    • amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
    • Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl
  • bei körperlicher Beeinträchtigung oder auf Grund von Schreib- und Leseproblemen können andere Person bei der Stimmabgabe per Briefwahl helfen
    • Helferin oder Helfer muss
      • mindestens 16 Jahre alt sein und
      • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach erklärtem Willen gekennzeichnet wurde

Regionale Hinweise

Sie haben die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein für eine Bundestagswahl beantragt, aber nie erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Es fallen keine Kosten an.

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten:
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Ansprechpartner

Wahlen

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Interner Dienstbetrieb

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:wahlen(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de/rathaus-politik/kommunalpolitik/wahlen-und-abstimmungen

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

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Fax: +49 4103 707-300

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