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Einkommensteuer Festsetzung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Suche des zuständigen Finanzamtes

Regionale Hinweise

Die Zuständigkeit für Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft des Finanzamtsbezirks Bad Segeberg wird dem Finanzamt Pinneberg übertragen.

 

 

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z.B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Keine.

  • Einkommenssteuererklärung
  • Gegebenenfalls ergänzende Anlagen auf Anfrage
  • Gegebenenfalls Nachweise oder Belege auf Anfrage

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z.B. Bürgerbüros).

ELSTER

Was sollte ich noch wissen?

Sie erreichen die ELSTER Bundes-Hotline für ausschließlich technische Fragen unter 0800 52 35 055 (Montag-Freitag von 7 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr) oder schreiben Sie eine E-Mail an hotline(at)elster.de.

Pressemitteilung

Die Steuer macht jetzt das Amt

Ansprechpartner

Finanzamt Pinneberg

Friedrich-Ebert-Straße 29
25421 Pinneberg
Tel:+49 4101 5472-0 Fax:+49 4101 5472-680 E-Mail:poststelle(at)fa-pinneberg.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/FinanzaemterSH/FinanzaemterSH_node.html

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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Montag, Dienstag, Mittwoch

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Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
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