Zuständigkeitsfinder
Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)
Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.
- Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel:+49 431 988-0
Fax:+49 431 988-3870
E-Mail:Poststelle(at)jumi.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
Postanschrift:
Postfach
7145
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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