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Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen

Direkt online beantragen:

Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.

Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

Regionale Hinweise

Die Aufnahme von Erlaubnisanträgen kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. 

Als Inhaberin oder Inhaber der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.

Als zukünftige Stellvertreterin oder zukünftiger Stellvertreter:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Führungszeugnis (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß Gaststättengesetz
  • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen
  • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
  • Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

Bei Abgabe von zubereiteten Speisen:

  • Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis

Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der Inhaberin oder dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.

Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0 Fax:+49 431 530550-99 E-Mail:info(at)ea-sh.de Web:www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Gewerbeangelegenheiten

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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

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Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Frau Katzung

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen Etage: EG
Zimmer: 36
Tel:+49 4103 707-377 Fax:+49 4103 70788-377 E-Mail:d.katzung(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Herr Andreas Langbehn

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen Etage: EG
Zimmer: 36
Tel:+49 4103 707-242 Fax:+49 4103 70788-242 E-Mail:a.langbehn(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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