Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Informationen über den Katastrophenschutz erhalten

Zuständig für den Katastrophenschutz sind das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte.

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.

Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.

Regionale Hinweise

Hotline Kreis Pinneberg

 

Im Krisenfall schaltet die Kreisverwaltung Pinneberg ein Bürgertelefon welches unter folgender Nummer zu erreichen ist.

 

Tel: 04121 / 4502 - 5000

 

Ob das Bürgertelefon aktiv geschaltet ist und zu welchen Zeiten die Hotline erreichbar ist ist der Homepage www.kreis-pinneberg.de zu entnehmen.

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
  • an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.

Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)

LKatSG

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.

Katastrophenschutz

Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Herr Kalus

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Kontakt herunterladen Zimmer: 34 Tel:+49 4103 707-322 E-Mail:Ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Frau Müller

Stellvertretende Fachdienstleitung
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Kontakt herunterladen Etage: EG
Zimmer: 34
Tel:+49 4103 707-241 Fax:+49 4103 70788-241 E-Mail:l.mueller(at)stadt.wedel.de


Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 45022222 E-Mail:info(at)kreis-pinneberg.de Web:sei-bereit.kreis-pinneberg.de/

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:buergerservice(at)kreis-pinneberg.de Web:www.pi-abfall.de/

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-2833 E-Mail:poststelle(at)im.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

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Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

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Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

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