Zuständigkeitsfinder
Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kurztext
- Internationaler Führerschein Ausstellung
- für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
- zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Regionale Hinweise
Achtung! Ausstellung bei Namensänderung:
Sollte eine Namensänderung (z.B. wg. Heirat) stattgefunden haben und der EU-Führerschein wurde noch nicht mit der aktuellen Namensführung angepasst, so ist zu beachten, dass der internationale Führerschein erst ausgestellt werden kann, wenn der EU-Führerschein mit der aktuellen Namensführung ausgestellt wurde. Die Fristen für den neuen EU-Führerschein sind zu beachten.
Gültigkeit:
Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Regionale Hinweise
Grundgebühr: 15,00 Euro + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ohne Probezeit oder 1,80 Euro mit Probezeit
Optional:
Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ; EU-Führerschein + Internationalen Führerschein zusenden: 2,53 Euro Portokosten
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0
E-Mail:info.strassenverkehr(at)kreis-pinneberg.de
Web:www.kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 - 19.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
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Donnerstag | 08.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr |
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Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
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