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Ortsauswahl 22880 Wedel

Kampfmittelbeseitigung

Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.

Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Regionale Hinweise

Die durch den Bauherren zu stellende Abfrage beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sollte frühzeitig erfolgen. Die Bearbeitungszeiten kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Prüfung bei der Bauaufsicht, dort erhalten Sie grundlegende Informationen.

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Kampfmittelräumdienst

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)

Kampfmittelverordnung

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Ansprechpartner

Landeskriminalamt

Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel:+49 431 160-0 Fax:+49 431 160-4118 E-Mail:Kiel.LKA111(at)polizei.landsh.de


Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-2833 E-Mail:poststelle(at)im.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


Stadt Wedel Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

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Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:info(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

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Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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