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Kündigungsschutz für werdende Mütter
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber.
Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.
Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.
Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen
- Schwarzarbeit
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:0431 220040-10
Fax:0431 220040-650
E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:0451 317501-0
Fax:0451 31701-210
E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Tel:04821 66-0
Fax:04821 66-2807
E-Mail:arbeitsschutz(at)lasg.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:+49 431 988-0
Fax:+49 431 988-5416
E-Mail:poststelle(at)sozmi.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170 Kiel
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