Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Mess- und Eichwesen

Direkt online beantragen:

Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Schleswig-Holstein.

Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie gewährleistet somit ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Rechtsfrieden im Handel. Daneben ist sie Ansprechpartner für Industrie und Handel bei allen Fragen und Problemen rund um die Messgeräte im gesetzlichen Messwesen.

Ihr Auftrag beinhaltet:

  • den Verbraucher und die Unternehmen beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen,
  • die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses zu gewährleisten,
  • das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken (zum Beispiel in der Verkehrsüberwachung),
  • die Harmonisierung des gesetzlichen Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien zu unterstützen und
  • die messtechnische Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.

Geeicht und überwacht werden unter anderem Waagen, Mineralölzähler, Taxameter, Geschwindigkeitsmessgeräte sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme. Im Bereich der Fertigpackungen wird die richtige Füllmenge bei Herstellern, Importeuren und im Einzelhandel kontrolliert. Gegen so genannte Mogelpackungen (Fertigpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen) wird ordnungsrechtlich vorgegangen. Markt- und Verwendungsüberwachung von inverkehrgebrachten und bereitgehaltenen Messgeräten.

Des Weiteren führt sie als Benannte Stelle Nr. 108 im Bereich der EU-Richtlinie „Nichtselbsttätige Waagen“ und der EU-Richtlinie „Messgeräterichtlinie“ Konformitätsbewertungsverfahren für das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten durch.

Eichdirektion Nord, mit ihren Dienst- und Außenstellen in Kiel, Hamburg, Rostock, Lübeck und Neubrandenburg

Eichdirektion Nord (EDN)

Die Eichfristen sind für verschiedene Messgerätearten jeweils gesetzlich vorgegeben. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Eichfrist muss das Messgerät zur Eichung vorgestellt werden. Die Eichung erfolgt auf Antrag, dieser ist mindestens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist zu stellen.

Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:

  • Gebühren und Auslagen für die Eichung von Messgeräten sowie für sonstige Tätigkeiten nach dem Mess- und Eichgesetz und den darauf gestützten Rechtsverordnungen,
  • Gebühren und Auslagen in Auftragsangelegenheiten,
  • Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Vornahme von Amtshandlungen und für erfolglose Widerspruchsverfahren.
  • Konformitätsbewertungsverfahren sind privatrechtlicher Art und werden in Verträgen vereinbart.

Eichanträge, Fachinformationen, FAQ, Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der Homepage der Eichdirektion Nord erhältlich.

Eichdirektion Nord

Ansprechpartner

Eichdirektion Nord

Düppelstraße 63
24105 Kiel
Tel:+49431 988-4450 Fax:+49431 988-4459 E-Mail:info(at)ed-nord.de Web:www.ed-nord.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de