Zuständigkeitsfinder
Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Direkt online beantragen:
Wenn Sie eine Straße innerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten (zum Beispiel Außengastronomie, Veranstaltungsflächen, DIXI-Toiletten, Container), müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:
- Außengastronomie (Stühle & Tische)
- Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
- Ausstellung (Zelt)
- Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
- Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
- Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
- Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
- Fläche für künstlerische Darbietungen
- Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)
Kurztext
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft Erlaubnis
- Wenn die Straße anders als üblich genutzt werden soll, muss man eine Erlaubnis beantragen
- Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
- Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
- Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
- Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
- Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Straße innerhalb einer Ortschaft für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweis zur Außengastronomie
Wenn Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, dem eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber oder neue Betreiberin über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
Falls Ihrem Geschäftsvorgänger für Bauten im Zusammenhang mit der Außengastronomie (zum Beispiel Podeste oder Überdachungen) eine (befristete) baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie diese aktualisieren lassen.
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzung und Wochenmärkte
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:ordnungsbehoerde(at)stadt.wedel.de
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Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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Herr Hoffmann
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