Zuständigkeitsfinder
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:bauverwaltung(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Mitarbeiter Bauverwaltung
Frau Schlüter
Bauverwaltung
Kontakt herunterladen Zimmer: 204 Tel:+49 4103 707-250 Fax:+49 4103 70788-250 E-Mail:M.Schlueter(at)stadt.wedel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
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Dienstag | 8.30 -13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 -13.00 Uhr |
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Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
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