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Sozialstaffelberechnung, Ermäßigung Kostenbeitrag/Gebühren Kita

Sozialstaffelberechnung, Ermäßigung Kostenbeitrag/Gebühren Kita

Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) können auf Antrag folgende Ermäßigungen des Elternbeitrages gewährt werden:

Geschwisterermäßigung:

Wenn mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden,

  • dann reduziert sich der Elternbeitrag für das zweitälteste Kind um 50% und
  • für jüngere Kinder um 100%.

Der Antrag ist in der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu stellen. Sofern Ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, erhalten Sie Informationen über die Antragstellung entweder in der jeweils betreuenden Kindertageseinrichtung.

Soziale Ermäßigung:

Der Elternbeitrag wird übernommen oder erlassen, wenn er den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung wird das zu berücksichtigende Einkommen und eine Einkommensgrenze ermittelt.

  • Liegt das zu berücksichtigende Einkommen über der Einkommensgrenze, sind von den Eltern 50% des Einkommens über der Einkommensgrenze einzusetzen.
  • Liegt das zu berücksichtigende Einkommen unter der Einkommensgrenze, wird der Elternbeitrag vom Kreis übernommen.

Wenn Eltern oder Kinder

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,
  • Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen
  • oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes
  • oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten

sind Elternbeiträge nicht zuzumuten und werden daher auf Antrag übernommen.

Den Antrag auf soziale Ermäßigung stellen Sie bitte bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde.

Bei einer Betreuung in Kindertagespflege ist der Antrag auf Geschwisterermäßigung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachbereich 3, Fachdienst 3.1 – Kinder, Jugend, Sport zu stellen.

Antragstellung

Die Verwaltungsleistung ist kostenfrei.

Alle im Antrag gemachten Angaben sind entsprechend zu belegen.

Ansprechpartner

Kindertagesstätten

Stadt Wedel | Stadt Wedel | Fachbereich 4 | Bildung, Kultur und Sport

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:kita-sachgebiet(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.


Quelle der Inhalte: Amt Hüttener Berge


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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