Zuständigkeitsfinder



Ortsauswahl 22880 Wedel

Verkauf des Kraftfahrzeuges melden

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

Kurztext

  • Wechsel in der Person des Halters (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges) muss unverzüglich gemeldet werden
  • der bisherige Halter oder Eigentümer muss die zuständige Zulassungsbehörde informieren
  • der Erwerber (Käufer) muss die Zulassungsbehörde informieren

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Keine.

Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:info.strassenverkehr(at)kreis-pinneberg.de Web:www.kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Gripp

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2418 Fax:+49 4121 4502-92418 E-Mail:j.gripp(at)kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Knappert

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2414 Fax:+49 4121 4502-92414 E-Mail:m.knappert(at)kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Münchau

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2406 Fax:+49 4121 4502-92406 E-Mail:m.muenchau(at)kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Possardt

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2422 Fax:+49 4121 4502-92422 E-Mail:j.possardt(at)kreis-pinneberg.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 18.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de