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Ortsauswahl 22880 Wedel

Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Direkt online beantragen:

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
      • weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
      • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
    • die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
  • Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
  • Antrag schriftlich oder online
  • wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Ansprechpartner

Wohngeld

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:wohngeld(at)stadt.wedel.de Web:wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Dienstag, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Bitte buchen Sie einen Termin unter:
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung

Mitarbeiter Wohngeld

Frau Bartels

Einschränkung: Buchstaben C – F
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 217
Tel:+49 4103 707-467 Fax:+49 4103 70788-467 E-Mail:n.bartels(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.

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Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.

Mitarbeiter Wohngeld

Frau Fredeland

Einschränkung: S
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 215
Tel:+49 4103 707-468 Fax:+49 4103 707-88468 E-Mail:a.fredeland(at)stadt.wedel.de

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Frau Hörburger

Einschränkung: Buchstaben R und T-Z
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Zimmer: 216
Tel:+49 4103 707-336 Fax:+49 4103 70788-336 E-Mail:v.hoerburger(at)stadt.wedel.de

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Frau Laß

Einschränkung: Buchstaben M – Q
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Zimmer: 216
Tel:+49 4103 707-285 Fax:+49 4103 70788-285 E-Mail:l.lass(at)stadt.wedel.de

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Frau Lüddecke

Einschränkung: Buchstaben G – J
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Zimmer: 218
Tel:+49 4103 707-505 Fax:+49 4103 70788-505 E-Mail:k.lueddecke(at)stadt.wedel.de

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Herr Osterloh

Einschränkung: Buchstaben A + B
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Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 217
Tel:+49 4103 707-266 Fax:+49 4103 70788-266 E-Mail:t.osterloh(at)stadt.wedel.de

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Frau Stuht-Meier

Einschränkung: Buchstaben K- L
Wohngeld

Kontakt herunterladen Etage: 2. OG
Zimmer: 218
Tel:+49 4103 707-504 Fax:+49 4103 70788-504 E-Mail:A.Stuht-Meier(at)stadt.wedel.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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