Zuständigkeitsfinder

Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Kurztext

  • Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
  • schriftliche Anzeige notwendig
  • mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage anzuzeigen

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
  • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

§ 7 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-7239 E-Mail:schriftgutstelle(at)mekun.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel

Öffnungszeiten:

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Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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