Zuständigkeitsfinder
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Regionale Hinweise
Es besteht die Möglichkeit, dass noch weitere Urkunden oder Bescheinigungen gefordert werden müssen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG),
- §§ 37 ff. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Ansprechpartner
Standesamt
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:standesamt(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag | 8.30 -13.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 -13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 -13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 8.30 -13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Stadt Wedel
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