Landtagswahl

Landtagswahl 2022

Foto: Schleswig-Holsteinischer Landtag

Die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag findet am Sonntag, 8. Mai 2022 statt.

Die aktuellen Wahlergebnisse finden Sie am Wahlabend unter diesem Link.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht aus 69 Abgeordneten (Regelzahl). Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre, sie beginnt mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme werden in 35 Wahlkreisen des Landes 35 Mandate vergeben. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Für die Verteilung der weiteren 34 Sitze werden für jede Landesliste die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein leben oder sich hier für gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Wer mehrere Wohnungen innerhalb und außerhalb des Landes hat, muss seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein haben. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer strafrechtlichen Entscheidung kein Wahlrecht besitzen.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Alle Wahlberechtigten haben am 8. Mai 2022 zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen zu finden. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Wedeler Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung veröffentlicht.

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht ab dem 28. März 2022 auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag vor der Wahl, 06.05.2022, 12 Uhr, schriftlich oder online bis zum 02.05.2022 beantragt werden. Geben Sie bitte die Adresse an, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen sowie Ihren Namen, Wohnanschrift und das Geburtsdatum. Sofern die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist der Wahlbezirk und die Nummer im Wählerverzeichnis hilfreich.

Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Rathauses, Raum Wolgast, ausüben.
Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.

Bekanntmachungen

 

Wahlbekanntmachung der Stadt Wedel
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08.05.2022
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Informationen und rechtliche Grundlagen

Wappen Schleswig-Holstein

Zur Internetseite des Landes Schleswig-Holstein geht es hier.

Ergebnisse der Landtagswahlen

Blicke zurück in die Geschichte: Die Wedeler Ergebnisse zu den jüngsten Landtagswahlen finden Sie hier:
Wahlergebnisse aus 2017
Wahlergebnisse aus 2012
Wahlergebnisse aus 2009