Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht aus 69 Abgeordneten (Regelzahl). Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre, sie beginnt mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme werden in 35 Wahlkreisen des Landes 35 Mandate vergeben. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Für die Verteilung der weiteren 34 Sitze werden für jede Landesliste die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.