Regelung zur Bundestagswahl:
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB).
Abgeordnete werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).
Regelung zur Landtagswahl:
Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Landtags (MdL).
Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des Volkes des Landes Schleswig-Holstein weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).