Wissenswertes rund um das Wahlhelferehrenamt

Wahlhelfer*innen sind wahlberechtigte Bürger*innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in und Beisitzer*innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ehrenamtlich und somit freiwillig. Die Gemeindewahlbehörde kann aber auch jemanden dazu verpflichten. Die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

An dieser Stelle informieren wir Sie über Wissenswertes zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in. Sie erfahren zum Beispiel welche Aufgaben ein Wahlvorstand ausübt und wie ein Wahltag in einem Wahllokal abläuft.

Die Wahlvorstände bestehen für jedes Wahllokal aus:

  • einem Wahlvorstehenden
  • seiner Stellvertretung
  • einem Schriftführenden
  • seiner Stellvertretung
  • weiteren vier Beisitzern

Die Wahlhelfer*innen eines Wahllokals bilden den Wahlvorstand. Hier finden Sie die Aufgaben jeder Wahlhelferfunktion.

Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin und dessen Stellvertretung bildet den Vorsitz im Wahlvorstand. Zu seinen bzw. ihren Aufgaben gehören:

  • Abholung der Wahlunterlagen am Morgen des Wahltages im Rathaus
  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere
    zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung
  • Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk sowie der Schnellmeldung
  • Meldung der Wahlbeteiligung (10:30, 13:30 und um 17 Uhr)
  • Ausgabe der Wahlhelferurkunden und ggf. Wahlhelfernadeln
  • Abgabe der Wahlunterlagen am Abend im Rathaus

Der Schriftführer bzw. die Schriftführende und dessen Stellvertretung haben folgende Aufgaben:

  • Führung des Wählerverzeichnisses
  • Sammeln der Wahlscheine von Wähler*innen
  • Ab 18 Uhr: Zählen der Stimmabgabevermerke
  • Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
  • Anfertigen der Wahlniederschrift

Der Beisitzer bzw. die Beisitzende haben folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • Desinfizieren des Tisches in der Wahlkabine bzw. benutzter Stifte
  • Sortieren der Stimmzettel und Auszählung der Stimmen