Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin und dessen Stellvertretung bildet den Vorsitz im Wahlvorstand. Zu seinen bzw. ihren Aufgaben gehören:
- Abholung der Wahlunterlagen am Morgen des Wahltages im Rathaus
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere
zur Wahrung des Wahlgeheimnisses - Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
- Auszahlung der Aufwandsentschädigung
- Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk sowie der Schnellmeldung
- Meldung der Wahlbeteiligung (10:30, 13:30 und um 17 Uhr)
- Ausgabe der Wahlhelferurkunden und ggf. Wahlhelfernadeln
- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend im Rathaus