Expresspass

Brauchen Sie innerhalb von 72 Stunden einen elektronischen Reisepass?

Allgemeine Informationen


Als besonderes Serviceangebot besteht auch die Möglichkeit einen regulären sechs bis zehn Jahre gültigen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Bei Beantragung bis 11.00 Uhr garantiert die Bundesdruckerei die Auslieferung nach 72 Stunden bzw. 3 Werktagen.

Einen Reisepassantrag müssen Sie grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Nur in besonderen Fällen ist es uns möglich eine andere Behörde mit der Ausstellung zu ermächtigen.

In jedem Fall legen Sie bei der Beantragung des Reisepasses bitte ein aktuelles Passfoto vor. Seit der Einführung des ePasses müssen die Bilder besonderen Anforderungen entsprechen. Wir empfehlen Ihnen beim Fotografen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Sie die Fotos für die Beantragung des Reisepasses benötigen.

Weiterhin ist die Vorlage des vorhandenen Personalausweises, Kinderreisepasses oder Reisepasses als Identitätsnachweis notwendig. Sollte der Reisepass das erste Ausweispapier sein, dass durch unsere Behörde ausgestellt wird, bringen Sie bitte auch Ihre letzte Personenstandsurkunde mit. Das ist üblicherweise bei Ledigen die Abstammungsurkunde, bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. eine Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht.

Bei der Vorlage ausländischer Urkunden benötigen wir zusätzlich eine amtliche Übersetzung. Ggf. ist es notwendig, dass Sie als Spätaussiedler Ihren Registrierschein, den Bundesvertriebenenausweis und Urkunden über Ihre Namensänderung mitbringen. Im Falle einer Einbürgerung ist die Vorlage der Einbürgerungsurkunde notwendig.

Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Notwendige Unterlagen:


- bisheriger Personalausweis; ggf. Kinderreisepass oder Reisepass
- aktuelles Passfoto (biometriefähig), Fotomustertafel finden Sie auch unter www.bundesdruckerei.de
- letzte ausgestellte Personenstandsurkunde, sofern nicht bereits ein Ausweisdokument von der Stadt Wedel ausgestellt wurde
- Ggf. amtliche Übersetzungen ausländischer Urkunden
- Ggf. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein, Urkunde über die Namensänderung
- Ggf. persönliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile bei Antragstellung für unter 18 Jährige, ggf. auch Nachweis der alleinigen Sorge
- Bei Beantragung eines Dokumentes für ein Kind, muss das Kind beim Termin anwesend sein

Gebühren: 
 

102,00 € Express-Reisepass (32 Seiten) für Personen ab 24 Jahre
124,00 € Express-Reisepass (48 Seiten) für Personen ab 24 Jahre
69,50 € Express-Reisepass (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahre
91,50 € Express-Reisepass (48 Seiten) für Personen unter 24 Jahre

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