Fischereischein/ Fischereimarke
Erlaubnis zum Fischen mit der Handangel
Allgemeine Informationen
Für die Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit, ab dem 16. Lebensjahr, ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Ablegung einer Fischereischeinprüfung erforderlich. Die Antragstellung ist ausschließlich für Wedeler Bürgerinnen und Bürger möglich.
Der Fischereischein gilt nur im Zusammenhang mit einer Jahresfischereimarke, die für jedes Kalenderjahr neu zu erwerben ist. Es können auch bis zu 5 Marken im Voraus erworben werden.
Notwendige Unterlagen
- Bescheinigung über die Ablegung der Fischereischeinprüfung
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
Gebühren
Einmalige Gebühr für die Ausstellung des Fischereischeines 10,00 €
Jahresfischereimarke: 10,00 €