Neuer Personalausweis (nPA)

Personalausweis
Personalausweis

Am 01.11.2010 ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis in Kraft getreten. Dieses beinhaltet die Einführung des neuen Personalausweises der einige neue Funktionen bereit hält. Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und beinhaltet einen Chip der unter anderem die Möglichkeit bietet, die Fingerabdrücke zu speichern.

Auch beinhaltet er die eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis), mit der man sich im Internet ausweisen kann. Zusätzlich hat man die Möglichkeit, die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftsfunktion) von einem Zertifizierungsdiensteanbieter auf den Ausweis laden zu lassen.

Weitere und detailiertere Informationen zum neuen Personalausweis und dessen neuen Funktionen können Sie sich auf der Internetseite www.personalausweisportal.de oder unter der Telefonnummer 0180-1 33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) einholen.

Antragstellung


Ein Personalausweisantrag muss bei Erstausstellung, Verlust, Ablauf der Gültigkeit und bei Namensänderung persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gestellt werden. Bei Antragstellung für unter 16jährige müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich erscheinen und sich ausweisen. Bei Allein-Sorgeberechtigten muss ggf. ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

Bei Antragstellung haben Sie die Möglichkeit Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis zu speichern. Ein nachträgliches Speichern der Fingerabdrücke ist nicht möglich.
Weiterhin erhalten Sie eine Informationsbroschüre, die Sie über die neuen Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten aufklärt.

Kommen Sie der Beantragung eines Personalausweises nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Verwarn-, in schwerwiegenden Fällen ein Bußgeld verhängt werden. 

Notwendige Unterlagen:


• bisheriger Personalausweis; ggf. Kinderreisepass oder Reisepass

• aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrietaugliches Passfoto (siehe Fotomustertafel in der Wartezone des Büros für Einwohnerservice oder im Internet unter www.bundesdruckerei.de )

• letzte Personenstandsurkunde (bei ledigen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten die Heiratsurkunde)

• ggf. amtliche Übersetzungen ausländischer Urkunden

• ggf. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein, Urkunde über die Namensänderung

• ggf. persönliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile für unter 16-jährige, ggf. auch Nachweis der alleinigen Sorge

• bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren müssen beide sorgeberechtigte Elternteile bei Antragstellung die Entscheidung über die Aufnahme von Fingerabdrücken schriftlich bestätigen, sofern sich dafür entschieden wird

• bei Beantragung eines Dokumentes für ein Kind, muss das Kind beim Termin anwesend sein.

Gültigkeit:


Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen ab 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Bearbeitungszeit, PIN-Brief und Abholung


Die Herstellung der Personalausweise erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin. Die Bearbeitungsdauer nach Antragstellung beträgt derzeit 2 bis 3 Wochen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag 6-8 Wochen bevor Sie Ihren neuen Personalausweis benötigen zu beantragen.

In den Wochen nachdem Sie den Ausweis im Büro für Einwohnerservice beantragt haben, erhalten Sie von der Bundesdruckerei den sogenannten PIN-Brief. Dieser enthält eine 5-stellige Transport-PIN, eine PUK und das Sperrkennwort. Gleichzeitig ist dieser Brief die Benachrichtigung, dass Sie Ihren Ausweis abholen können.
Bewahren Sie diesen Brief sorgfältig auf!

Die eID- Funktion ist werksmäßig bei allen Antragstellern die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind, bereits eingeschaltet. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit bei Abholung Ihre PIN neu zu setzen, die dann 6-stellig ist. Die PIN kann auch von Ihnen am heimischen PC unter Benutzung der Transport-PIN geändert werden, sofern Sie über ein Lesegerät und die nötige Software verfügen.(www.ausweisapp.bund.de)

Abholung mit Vollmacht


Die Abholung Ihres Ausweises durch eine bevollmächtigte Person ist nur noch mittels einer speziellen Vollmacht möglich. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Antragsstellung auf Anfrage im Büro für Einwohnerservice oder als PDF-Dokument am Ende dieser Seite. Die Vollmacht muss vollständig ausgefüllt unterschrieben sein. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen das Nutzen der eID erst dann möglich wird, wenn der Ausweisinhaber im Büro für Einwohnerservice persönlich eine 6stellige PIN setzen lässt oder dies unter den genannten Vorraussetzungen am heimischen PC selbst vornimmt.
Sollten Eltern für Ihre Kinder ab 16 Jahren den Ausweis abholen wollen, wird ebenfalls die genannte Vollmacht benötigt.

Änderungsdienst


Im Büro für Einwohnerservice sind während der Geschäftszeiten folgende Änderungen der auf dem Chip gespeicherten Daten möglich: 1. Einschalten der eID- Funktion 2. Neusetzen der PIN 3. Änderung der Adresse bei einem Zu- oder Umzug

Sperrdienst


Sollte Ihr Ausweis abhanden gekommen und die eID-Funktion eingeschaltet gewesen sein haben Sie mehrere Möglichkeiten die Funktion sperren zu lassen.

1. Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 (In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz sowie aus dem Mobilfunknetzen, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen) an und halten Sie Ihr Sperrkennwort (im PIN-Brief enthalten), Ihren Namen und das Geburtsdatum bereit

oder

2. Gehen Sie zu der Personalausweisbehörde, die Ihren Ausweis ursprünglich ausgestellt hat und veranlassen Sie dort die Sperrung

oder

3. Gehen Sie zu der Personalausweisbehörde des Ortes in dem Sie wohnen und veranlassen Sie dort die Sperrung.

Sollte sich auf Ihrem verlorenen Ausweis auch eine qualifizierte elektronische Signatur befinden, müssen Sie diese extra bei dem Zertifizierungsdiensteanbieter sperren lassen, der Ihnen diese Signatur auf den Ausweis geladen hat.

Vorläufiger Personalausweis


Sollten Sie kurzfristig einen neuen Personalausweis benötigen, können wir Ihnen unter Vorlage der bereits genannten erforderlichen Unterlagen sofort einen vorläufigen Personalausweis mit 3-monatiger Gültigkeitsdauer ausstellen, welcher allerdings keine der neuen Funktionen bereit hält.

Allgemeine Hinweise:


Der Personalausweis wird von vielen europäischen Staaten anstelle eines Reisepasses (e-Pass) als Reisedokument anerkannt.

ABER:
Um Überraschungen an der Grenze zu vermeiden, vergewissern Sie sich bitte vor Antritt einer Reise inwieweit die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigem Personalausweis möglich ist. Auskünfte dazu bekommen sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).

Gebühren:

 

Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Erstmaliges aktivieren der eID-Funktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt: gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzug: gebührenfrei
Sperren der eID im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der eID: gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektr. Signaturzertifikats (Unterschriftsfunktion): Festlegung durch den jeweiligen Anbieter


Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII gibt es keine Gebührenbefreiung für die Ausstellung eines Personalausweises.

Links:


www.personalausweisportal.de (Allgemeine Informationen)
www.ausweisapp.bund.de (Software für den heimischen PC)
www.bundesnetzgentur.de (Liste Zertifizierungsdiensteanbieter)
www.auswartiges-amt.de (Reisebestimmungen)
www.bundesdruckerei.de (Fotomustertafel)

Download:

 

Vollmacht zur Abholung

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