Reisepass

Mit der Einführung der 2. Biometriestufe im elektronischen Reisepass (ePass) werden seit dem 01.11.2007 neben den üblichen Passdaten und Ihrem Lichtbild zusätzlich Fingerabdrücke auf einem in der Passdecke vorhandenen Chip gespeichert. Die Fingerabdruckerfassung erfolgt in den Passbehörden ganz einfach und automatisiert mit Hilfe eines optischen Scanners. Mit dieser Technologie soll eine höhere Fälschungssicherheit gewährleistet sein.

Grundsätzlich bleiben die bisher ausgestellten Reisepässe gültig. Inwieweit Sie für die Einreise bzw. visafreie Einreise ins Ausland den ePass der 2. Generation benötigen, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Auslandsvertrteungen oder dem Auswärtigem Amt (www.auswaertiges-amt.de). Ggf, ist auch die Ausstellung eines ePasses für Kinder notwendig.

Antragstellung:


Ein Reisepassantrag müssen Sie grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine andere Behörde zur Ausstellung ermächtigt werden. Bei Antragstellung für unter 18jährige müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich erscheinen und sich ausweisen. Bei Allein-Sorgeberechtigten muss ggf. ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.

Die Kinder müssen bei der Beantragung des Reisepasses ( unabhängig von der Notwendigkeit der Unterschrift) zur Identitätsprüfung anwesend sein.

Der Fingerabdruck wird erst bei Kindern nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf dem Chip gespeichert.

Notwendige Unterlagen


• bisheriger Personalausweis; ggf. Kinderreisepass oder Reisepass
• aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometriefähiges Passfoto (siehe Fotomustertafel in der Wartezone des Büros für Einwohnerservice oder im Internet unter www.bundesdruckerei.de)
• letzte Personenstandsurkunde (bei ledigen die Geburtsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten die Heiratsurkunde)
• ggf. amtliche Übersetzungen ausländischer Urkunden
• ggf. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein, Urkunde über die Namensänderung
• ggf. persönliche Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile für unter 18-jährige, ggf. auch Nachweis der alleinigen Sorge
•  Bei Beantragung eines Dokumentes für ein Kind, muss das Kind beim Termin anwesend sein

Gültigkeit:


Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer des Ausweispapiers 10 Jahre.

Bearbeitungszeit und Abholung:


Die Herstellung der Reisepässe erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin. Die Bearbeitungsdauer nach Antragstellung beträgt ca. 4 Wochen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag 5-6 Wochen vor dem für Sie maßgeblichen Ereignisdatum zu stellen.

Sobald Ihr Reisepass zur Abholung bei uns bereitliegt, werden Sie automatisch schriftlich von uns benachrichtigt.
Die Ausgabe der neuen Reisepässe erfolgt in der Regel ohne lange Wartezeiten für Sie in Zi. 39. Sie haben die Möglichkeit eine Person zur Abholung Ihres Ausweises zu bevollmächtigen. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf den Benachrichtigungskarten.

Vorläufiger Reisepass:


Nur noch in begründeten Ausnahmefällen ist es uns erlaubt, Ihnen unter Vorlage der bereits genannten erforderlichen Unterlagen sofort einen vorläufigen Reisepass mit einjähriger Gültigkeitsdauer auszustellen. Dieser Pass enthält keinen Chip und ist somit nur begrenzt zur Einreise bzw. visafreien Einreise ins Ausland tauglich.

Gebühren:

 

Für Personen ab 24 Jahre:
Reisepass (32 Seiten): 70,00 Euro
Reisepass (48 Seiten): 92,00 Euro
Für Personen unter 24 Jahre:
Reisepass (32 Seiten): 37,50 Euro
Reisepass (48 Seiten): 59,50 Euro
Express-Zuschlag zusätzlich:
(Lieferung innerhalb von 72 Stunden bzw. 3 Werktagen bei Antragstellung bis 11:00 Uhr)
32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

 

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