Untersuchungsberechtigungsscheine

Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für die Erst- und Zweituntersuchung zur Arbeitsaufnahme von Jugendlichen benötigt.

Allgemeine Information


Jugendliche müssen vor Beschäftigungsaufnahme gemäß Jugendarbeitsschutz-gesetz von einem Arzt untersucht werden. Mehr zum Thema Jugendarbeitsschutz unter www.jugendarbeitsschutz.de.

Diese Untersuchung ist nach einem Jahr zu wiederholen. Berechtigungsscheine können nur für unter 18-jährige ausgegeben werden, die ihren ersten Wohnsitz in Wedel haben.

Sie können von dem Jugendlichen selbst oder von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Notwendige Unterlagen


Personalausweis oder Reisepass

Gebühren


Keine

Mit freundlicher Unterstützung von...