Untersuchungsberechtigungsscheine

Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für die Erst- und Zweituntersuchung zur Arbeitsaufnahme von Jugendlichen benötigt.

Allgemeine Information


Jugendliche müssen vor Beschäftigungsaufnahme gemäß Jugendarbeitsschutz-gesetz von einem Arzt untersucht werden. Mehr zum Thema Jugendarbeitsschutz unter www.jugendarbeitsschutz.de.

Diese Untersuchung ist nach einem Jahr zu wiederholen. Berechtigungsscheine können nur für unter 18-jährige ausgegeben werden, die ihren ersten Wohnsitz in Wedel haben.

Sie können von dem Jugendlichen selbst oder von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Notwendige Unterlagen


Personalausweis oder Reisepass

Gebühren


Keine